FN 109124b Franz Wolf Gesellschaft m.b.H., Wiener Straße 37, 7540 Güssing;

Jahresabschluss zum 31.12.2001 eingereicht am 30.9.2002;

GV vom 30.09.2002 Abspaltung;

zur Neugründung der WOLF NUDELN GmbH (FN 227369 t) durch Übertragung des Teilbetriebes Produktion von Eierteigwaren gemäß Spaltungsplan vom 30.9.2002.;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG Eisenstadt, 09.10.2002