| FN 094033i RAB Planungsbüro für Recycling- und abfalltechnische Behandlungsanlagen Gesellschaft m.b.H., Tiefgraben, Guggenberg 129, 4893 Zell am Moos; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 6.2.2004; LG Wels, 07.02.2004 |
| FN 094033i RAB Planungsbüro für Recycling- und abfalltechnische Behandlungsanlagen Gesellschaft m.b.H., Tiefgraben, Guggenberg 129, 4893 Zell am Moos; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 6.2.2004; LG Wels, 07.02.2004 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma RAB Planungsbüro für Recycling- und abfalltechnische Behandlungsanlagen Gesellschaft m.b.H.: