| FN 035886z H.Trapp Spedition Gesellschaft m.b.H., Seekirchen, politische Gemeinde Seekirchen am Wallersee, Mühlbachstraße 21, 5201 Seekirchen am Wallersee; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 27.10.2000; LG Salzburg, 08.11.2000 |
| FN 035886z H.Trapp Spedition Gesellschaft m.b.H., Seekirchen, politische Gemeinde Seekirchen am Wallersee, Mühlbachstraße 21, 5201 Seekirchen am Wallersee; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 27.10.2000; LG Salzburg, 08.11.2000 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Trapp Spedition GmbH: