KYC & GwG: So sichern Sie Ihr Unternehmen gegen Geldwäsche-Risiken ab

04.04.2024

KYC-Support

Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen in Deutschland und Europa verschärfen sich kontinuierlich. Was früher nur für Banken relevant war, betrifft heute eine Vielzahl von Branchen: vom Immobilienbereich über Güterhändler bis hin zu Rechtsbeiständen. Im Zentrum steht dabei die Identifizierung der Geschäftspartner – ein Prozess, der unter dem Begriff KYC (Know Your Customer) bekannt ist.

Was bedeutet KYC-Support und Legitimationsprüfung?
KYC steht für „Know Your Customer“ (Kenne deinen Kunden). Es handelt sich um ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung der Identität von Neukunden, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug zu verhindern.

Die Legitimationsprüfung ist dabei der operative Kern: Hierbei werden offizielle Dokumente (Personalausweise, Handelsregisterauszüge) gesichtet und verifiziert. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die handelnden Personen auch tatsächlich die sind, für die sie sich ausgeben.

Der „Wirtschaftlich Berechtigte“: Wer zieht wirklich die Strippen?
Ein zentraler Aspekt des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO). Das Gesetz möchte verhindern, dass sich Personen hinter komplexen Firmengeflechten verstecken.

  • Definition:
    Ein wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft letztlich steht.
  • Die 25%-Hürde:
    In der Regel gilt jemand als wirtschaftlich Berechtigter, der mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert.
  • Transparenzregister:
    Diese Informationen müssen zwingend gemeldet und aktuell gehalten werden.

Warum das GwG jedes Unternehmen etwas angeht
Das Geldwäschegesetz ist kein bloßes „Bürokratie-Monster“, sondern ein Schutzschild für den seriösen Markt. Wer die Sorgfaltspflichten vernachlässigt, riskiert:

  • Hohe Bußgelder: Die Behörden greifen bei Verstößen hart durch.
  • Reputationsverlust: „Naming and Shaming“ – die Veröffentlichung von Verstößen kann den Ruf nachhaltig schädigen.
  • Geschäftsstopp: Ohne erfolgreiche KYC-Prüfung dürfen viele Transaktionen schlichtweg nicht durchgeführt werden.


KYC: Identitätsprüfung von Neukunden

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