| FN 260794x Tuscher GmbH; Hörsching; Flughafenstr. 1, 4063 Hörsching; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; GESCHÄFTSZWEIG: Transportgewerbe; KAPITAL: EUR 35.000; STICHTAG für JAb: 30.06.; Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 29.03.2005; Einbringungsvertrag und Sacheinlagevertrag vom 29.03.2005 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens Herbert Tuscher mit Sitz in 4063 Hörsching, Flughafenstr. 1.; GF: (A) Herbert Tuscher xx.xx.xxxx, vertritt seit 27.4.2005 selbständig; GS: (A) Herbert Tuscher xx.xx.xxxx, Einlage EUR 35.000; geleistet EUR 35.000; Der Gesellschafter Herbert Tuscher bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage den Betrieb seines nicht protokollierten Einzelunternehmens "Herbert Tuscher", 4060 Hörsching, Flughafenstr. 1, als Sacheinlage ein. Die Anrechnung erfolgt mit einem Geldwert von EUR 17.500. Zudem wird eine Verbindlichkeit der übernehmenden Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Höhe von EUR 350.000, resultierend aus einer "unbaren Entnahme", begründet.; LG Linz, 27.04.2005 |