LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 25/12v
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 14. März 2012
Firmenbuchnummer:FN 262837a
Schuldner: w & w communications gmbh
Bethlehemstraße 10
4020 Linz
FN 262837a
Neue Adresse:
Bürgerstraße 6
4020 Linz
Masseverwalter: Mag. Christopher SCHUSTER Rechtsanwalt
Fabrikstraße 3
4020 Linz
Tel.: 0732/773333, Fax: 0732/773333-44
E-Mail: ra-schuster@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 14.03.2012
Anmeldungsfrist: 08.05.2012
Tagsatzung: Datum: 22.05.2012
um: 10.00 Uhr
Ort: Zi. 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung
Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. 3 Abs. 1 EuInsVO
Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt
Beschluss vom 14. März 2012
Bekannt gemacht am 22. Mai 2012
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 22. Mai 2012
Bekannt gemacht am 13. Juni 2012
Tagsatzung: Datum: 10.07.2012
um: 10.20 Uhr
Ort:
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Quote im Verteilungsfall: 23,9 % Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 27%ig Quote, zahlbar innerhalb von 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.
Beschluss vom 13. Juni 2012
Bekannt gemacht am 11. Juli 2012
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 27 %ig Quote, zahlbar innerhalb von 4 Wochen ab Annahme des Sanierungsplans, nicht aber vor Rechtskraft seiner Bestätigung.

Beschluss vom 10. Juli 2012