LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 58/11z
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 16. Juni 2011
Firmenbuchnummer:FN 334931x
Schuldner: The Coating Manufactory GmbH Herstellung v. techn.Kunststoffteilen
Badener Straße 9-11
2514 Traiskirchen
FN 334931x
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 16.06.2011
Anmeldungsfrist: 22.08.2011
Sanierungsverwalter: Dr. Michael JÄGERNDORFER Rechtsanwalt
Hernsteinerstraße 17
2560 Berndorf
Tel.: 02672/84228-0, Fax: 02672/8422833
E-Mail: office@jaegerndorfer.at
Sanierungsverwalterstellvertreter: Mag. Wolfgang SCHIELER Rechtsanwalt
Hernsteiner Straße 2/1/3
2560 Berndorf
Tel.: 02672/82588, Fax: 02672/83305-75
E-Mail: ra.mahler-hutter@aon.at
Tagsatzung: Datum: 07.07.2011
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi 34
Erste Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 01.09.2011
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi 34
Berich- Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung
Die Schulnderin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplan als zurückgezogen gilt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote in der Höhe von 30 % zhlbar wie folgt: 10 % wrden spätestens zur Sanierungsplantagsatzung beim Sanierungsverwalter hinterlegt und binnen 2 Wochen nach Annahme des Sanierungsplanes - jedoch nicht vor dessen rechtskräftiger Bestätigung - ausbezahlt. Die weiteren 20 % wrden in Raten von jeweils 6,67 % zhlbar jeweils nach 12, 18 und 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplans bezahlt.
Beschluss vom 16. Juni 2011
Bekannt gemacht am 5. September 2011
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplanbestätigung: Der am 01.09.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Gläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine 32 %-ie Quote zahlbar wie folgt:
9 % bnnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, eine weitere Quote von 7 % bnnen 12 und weitere Quoten von je 8 % bnnen 18 und 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplanes.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.
Beschluss vom 1. September 2011
Bekannt gemacht am 29. September 2011
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.09.2013
Alle die freie Verfügung der Schuldnerin beschränkenden Maßnahmen werden aufgehoben.
Der Sanierungsverwalter und sein Stellvertreter sind ihres Amtes enthoben.
Beschluss vom 28. September 2011