LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 58/11z
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 16. Juni 2011
Firmenbuchnummer:FN 334931x
Schuldner: The Coating Manufactory GmbH Herstellung v. techn.Kunststoffteilen
Badener Straße 9-11
2514 Traiskirchen
FN 334931x
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 16.06.2011
Anmeldungsfrist: 22.08.2011
Sanierungsverwalter: Dr. Michael JÄGERNDORFER Rechtsanwalt
Hernsteinerstraße 17
2560 Berndorf
Tel.: 02672/84228-0, Fax: 02672/8422833
E-Mail: office@jaegerndorfer.at
Sanierungsverwalterstellvertreter: Mag. Wolfgang SCHIELER Rechtsanwalt
Hernsteiner Straße 2/1/3
2560 Berndorf
Tel.: 02672/82588, Fax: 02672/83305-75
E-Mail: ra.mahler-hutter@aon.at
Tagsatzung: Datum: 07.07.2011
um: 11.00 Uhr
Ort: Zi 34
Erste Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 01.09.2011
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi 34
Berich- Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung
Die Schulnderin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplan als zurückgezogen gilt.
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine Quote in der Höhe von 30 % zhlbar wie folgt: 10 % wrden spätestens zur Sanierungsplantagsatzung beim Sanierungsverwalter hinterlegt und binnen 2 Wochen nach Annahme des Sanierungsplanes - jedoch nicht vor dessen rechtskräftiger Bestätigung - ausbezahlt. Die weiteren 20 % wrden in Raten von jeweils 6,67 % zhlbar jeweils nach 12, 18 und 24 Monate nach Annahme des Sanierungsplans bezahlt.
Beschluss vom 16. Juni 2011
Bekannt gemacht am 5. September 2011
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Sanierungsplanbestätigung: Der am 01.09.2011 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Die Gläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine 32 %-ie Quote zahlbar wie folgt:
9 % bnnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, eine weitere Quote von 7 % bnnen 12 und weitere Quoten von je 8 % bnnen 18 und 24 Monate ab Annahme des Sanierungsplanes.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.
Beschluss vom 1. September 2011