LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 29/09k
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 4. Mai 2009
Firmenbuchnummer:FN 287143w
Schuldner: SUNAIR Liegenschaftsverwaltungs GmbH
Rödt 6
4925 Pramet
FN 287143w
vormals: Merlin Liegenschaftsverwaltungs GmbH
Masseverwalter: Dr. Peter Bründl
Rechtsanwalt
Burggraben 6
4780 Schärding
Tel.: 07712 / 2746, Fax: 07712 / 2746-22
E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 04.05.2009
Anmeldungsfrist: 15.07.2009
Tagsatzung: Datum: 22.07.2009
um: 09.20 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 4. Mai 2009
Bekannt gemacht am 13. Mai 2009
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
(Beschluss vom 13.05.2009)
Beschluss vom 13. Mai 2009
Bekannt gemacht am 15. Mai 2009
Text: Laut Mitteilung des Masseverwalters ist der Firmensitz der Gemeinschuldnerin nicht mehr 4925 Pramet, Rödt 6 sondern 4910 Ried/Innkreis, Hannesgrub 40.
Beschluss vom 15. Mai 2009
Bekannt gemacht am 23. Oktober 2009
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, 4020 Linz, Humboldtstraße 39
Kreditschutzverband von 1870, 4015 Linz, Mozartstraße 11
Österr. Verband Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4
Allgemeine Sparkasse OÖ Bank AG, 4020 Linz, Promenade 11-13
Volksbank Ried i.I. regGenmbH, 4910 Ried i.I., Hauptplatz 4-5
Gemeinde Tumeltsham, 4910 Tumeltsham 39

Tagsatzung: Datum: 04.11.2009
um: 12.00 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 22. Oktober 2009
Bekannt gemacht am 28. Oktober 2009
Tagsatzung: Datum: 18.11.2009
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Verlegung der nachträgl. Prüfungstagsatzung vom 04.11.2009, 11.15 Uhr auf
den 18.11.2009, 10.45 Uhr
Beschluss vom 28. Oktober 2009
Bekannt gemacht am 29. Jänner 2010
Text: Bevollmächtigungsanzeige der RAe Weixelbaum Humer & Partner OG, 4020 Linz, Lastenstr. 36 für Gläubigerausschussmitglied:
Allgemeine Sparkasse OÖ Bank AG, 4041 Linz, Sparkassenpl.2
Beschluss vom 29. Jänner 2010
Bekannt gemacht am 29. März 2010
Tagsatzung: Datum: 14.04.2010
um: 09.30 Uhr
Ort: Saal 101/I. Stock bei diesem Gericht
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Zusatz: Den Konkursgläubigern und der Gemeinschuldnerin steht es frei, in die vom Masseverwalter zu legende Rechnungslegung Einsicht zu nehmen und binnen 14 Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen.
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ig Quote, zahlbar binnen 1 Monat ab Rechtskraft der Annahme des Zwangsausgleiches in Form einer einmaligen Barquote.
Beschluss vom 26. März 2010
Bekannt gemacht am 16. April 2010
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text: Verbesserung des Zwangsausgleiches:
Pkt III. hat nunmehr zu lauten: Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20 %ig Quote, zahlbar binnen 8 Tagen nach Annahme des Zwangsausgleiches in Form einer einmaligen Barquote, die innerhalb dieser Frist auf das Massekonto zur Auszahlung gelangt.
Pkt. V. wird wie folgt präzisiert: Hinsichtlich der bestrittenen Forderungen gilt § 150 Abs.3 KO, derartige Forderungen werden sohin im Sinne dieser Bestimmung sichergestellt.
Als neuer Pkt. VII wird angefügt: Erfolgt die Hinterlegung bzw. Zahlung der Barquote nicht innerhalb der in Pkt. III. genannten Frist, wird die Bestätigung des Zwangsausgleiches versagt.
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
(Beschluss v. 14.4.2010)
Beschluss vom 16. April 2010
Bekannt gemacht am 21. Mai 2010
Bestätigung: Der am 14.04.2010 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: 1) Quote: 20 % 2) zahlbar binnen 8 Tagen nach Annahme des Zwangsausgleiches in Form einer einmaligen Barquote, die innerhalb dieser Frist auf das Massekonto zur Auszahlung gelangt.
3) Die dem Gemeinschuldner im Fall des Verzuges in der schriftlichen Mahnung einzuräumende Nachfrist (§ 156 Abs. 4 KO) beträgt 4 Wochen.

Beschluss vom 20. Mai 2010
Bekannt gemacht am 9. Juni 2010
Text: Der Zwangsausgleich ist rechtskräftig bestätigt.

Ende der Zahlungsfrist: 22.4.2010
Beschluss vom 9. Juni 2010
Bekannt gemacht am 2. Juli 2010
Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 14.04.2010 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben.
Beschluss vom 2. Juli 2010
Bekannt gemacht am 23. Juli 2010
Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.
Ende der Zahlungsfrist: 22.04.2010
Beschluss vom 22. Juli 2010