FN 217121x Tyrolia Technology GmbH, Tyroliaplatz 1, 2320 Schwechat;

GV vom 09.08.2002 Spaltung zur Aufnahme eines Vermögensteiles der HTM Sport- und Freizeitgeräte Aktiengesellschaft (FN 49060 y) und zwar des Teilbetriebes "Tyrolia Technology" gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 20.6.2002.;

GV vom 09.08.2002 Neufassung der Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft.;

PR:

(D) Ing. Helmut Brandt xx.xx.xxxx, vertritt seit 4.10.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(E) Rene Harrer xx.xx.xxxx, vertritt seit 4.10.2002 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG Korneuburg, 04.10.2002