54177. FIRMA: DANNINGER METALL & TECHNIK GMBH;

RECHTSFORM: Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Handel mit Bauprofilsystemen;

SITZ in politischer Gemeinde Eugendorf;

GESCHÄFTSANSCHRIFT: Nordstraße 8, 5301 Eugendorf;

KAPITAL: ATS­500.000;

STICHTAG für JAHRESABSCHLUSS: 31.12.;

Gesellschaftsvertrag vom 17.08.1998;

Generalversammlungsbeschluß vom 17.08.1998 der Danninger Gesellschaft m.b.H. (FN 37356k) als übertragende Gesellschaft, Spaltung unter Übertragung des Betriebes ,,Handel mit und Vertrieb von Bauprofilsystemen aus Aluminium und Stahl' auf diese Gesellschaft als neu gegründete;

GESCHÄFTSFÜHRER (handelsrechtlich): (A) Heinz Olesch, geb. 26.03.1943, vertritt seit 18.09.1998 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

(B) Mag. Wolfram Lell, geb. 09.04.1960, vertritt seit 18.09.1998 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

GESELLSCHAFTER: (C) DDr. Kurt Leitner, geb. 08.07.1927, Stammeinlage ATS­400.000;

geleistete Einlage ATS­400.000;

(D) Dipl.Ing. Reichart Marius, geb. 18.05.1961, Stammeinlage ATS­60.000;

geleistete Einlage ATS­60.000;

(E) Dorothea Koloseus, geb. 04.10.1921, Stammeinlage ATS­40.000;

geleistete Einlage ATS­40.000;

WEITERE BEKANNTMACHUNG: Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist, bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß §­15 Abs. 2 SpaltG bzw. §­226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. - Landesgericht Salzburg, 18.09.1998. - FN 174032f.