FN 253250b Hölzl Gravuren GmbH;

Götzis;

Dr.-Alfons-Heinzle-Straße 20, 6840 Götzis;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Gravuren, Schilder, Stempel;

KAPITAL: EUR 35.000;

STICHTAG für JAb: 31.12.;

GesV vom 20.09.2004;

Übernahme des Vermögens der HÖLZL KEG (FN 202065 f) gemäß § 142 HGB.;

Einbringungsvertrag vom 20.09.2004 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens "Friedrich Hölzl", mit dem Sitz in Götzis.;

GF:

(A) Gerd Hölzl xx.xx.xxxx, vertritt seit 16.2.2005 selbständig;

GS: (A) Gerd Hölzl xx.xx.xxxx, Einlage EUR 26.250;

geleistet EUR 16.250;

(B) Angelika Hölzl xx.xx.xxxx, Einlage EUR 5.250;

geleistet EUR 2.850;

(C) Friedrich Hölzl xx.xx.xxxx, Einlage EUR 3.500;

geleistet EUR 2.400;

Der Gesellschafter Gerd Hölzl bringt in teilweiser Anrechung auf die von ihm übernommene Stammeinlage seinen Gesellschaftsanteil an der "Hölzl KEG", FN 202065 f, laut Einbringungsbilanz zum 31.12.2003 im Nominale von EUR 2.250 als Sacheinlage ein. Die Gesellschafterin Angelika Hölzl bringt in teilweiser Anrechnung auf die von ihr übernommene Stammeinlage ihren Gesellschafts-/Kommanditanteil an der "Hölzl KEG", FN 202065 f, laut Einbringungsbilanz zum 31.12.2003 im Nominale von EUR 450 als Sacheinlage ein. Der Gesellschafter Friedrich Hölzl bringt in teilweiser Anrechnung auf die von ihm übernommene Stammeinlage seinen Gesellschafts-/Kommanditanteil an der "Hölzl KEG", FN 202065 f, laut Einbringungsbilanz zum 31.12.2003 im Nominale von EUR 300 sowie sein nicht protokolliertes Einzelunternehmen "Friedrich Hölzl" mit dem Sitz in Götzis laut Einbringungsbilanz zum 31.12.2003 im Nominale von EUR 1.000 als Sacheinlagen ein.;

LG Feldkirch, 16.02.2005