LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 20/21a | |
387268m | |
Bekannt gemacht am 13. Juli 2021 | |
Firmenbuchnummer: | FN 387268m |
Schuldner: | S&R Hotelausstattungs GmbH Eichwaldgasse 33 2500 Baden FN 387268m vormals Animosa GmbH vertreten durch: Dr. Michael Tröthandl Theaterplatz 4 2500 Baden |
Masseverwalter: | ILLEK-KLINGENSCHMID Petra Wassergasse 2 2500 Baden Tel.: 02252 / 89 00 61, Fax: 02252 / 89 00 61-25 E-Mail: office@illek-klingenschmid.at |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.07.2021 Anmeldungsfrist: 17.08.2021 |
Tagsatzung: | Datum: 31.08.2021 um: 11.00 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung |
Beschluss vom 13. Juli 2021 | |
Bekannt gemacht am 15. Juli 2021 | |
Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Beschluss vom 15. Juli 2021 | |
Bekannt gemacht am 27. August 2021 | |
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Beschluss vom 27. August 2021 | |
Bekannt gemacht am 30. September 2021 | |
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. |
Beschluss vom 30. September 2021 | |
Bekannt gemacht am 16. März 2022 | |
Tagsatzung: | Datum: 29.03.2022 um: 10.15 Uhr Ort: Zimmer 34 nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 |
Beschluss vom 16. März 2022 |