LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 20/21a

Konkursverfahren

387268m
Bekannt gemacht am 13. Juli 2021
Firmenbuchnummer:FN 387268m
Schuldner: S&R Hotelausstattungs GmbH
Eichwaldgasse 33
2500 Baden
FN 387268m
vormals Animosa GmbH
vertreten durch:
Dr. Michael Tröthandl
Theaterplatz 4
2500 Baden
Masseverwalter: ILLEK-KLINGENSCHMID Petra
Wassergasse 2
2500 Baden
Tel.: 02252 / 89 00 61, Fax: 02252 / 89 00 61-25
E-Mail: office@illek-klingenschmid.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.07.2021
Anmeldungsfrist: 17.08.2021
Tagsatzung: Datum: 31.08.2021
um: 11.00 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 13. Juli 2021
Bekannt gemacht am 15. Juli 2021
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 15. Juli 2021
Bekannt gemacht am 27. August 2021
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 27. August 2021
Bekannt gemacht am 30. September 2021
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 30. September 2021
Bekannt gemacht am 16. März 2022
Tagsatzung: Datum: 29.03.2022
um: 10.15 Uhr
Ort: Zimmer 34
nachträgliche Prüfungstagsatzung
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
"Wichtige Hinweise zu Verhandlungen:
Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen.
Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten.

Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden.
Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden."
Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8
Beschluss vom 16. März 2022