LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 35/18k | |
| 113673t | |
Bekannt gemacht am 20. März 2018 | |
| Firmenbuchnummer: | FN 113673t |
| Schuldner: | PCC EDV Handels- u. Dienstleistungs GmbH Bräunlichgasse 6a 2700 Wiener Neustadt FN 113673t vertreten durch: Goldsteiner Rechtsanwalt GmbH Wiener Str. 14-16 2700 Wr. Neustadt |
| Masseverwalter: | Mag. Edwin STANGL Rechtsanwalt Allerheiligengasse 10 2700 Wiener Neustadt Tel.: 02622/84 7 14, Fax: 02622/84 7 14-22 E-Mail: e.stangl@stangl-ferstl.com |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 20.03.2018 Anmeldungsfrist: 03.05.2018 |
| Tagsatzung: | Datum: 17.05.2018 um: 10.00 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung |
| Beschluss vom 20. März 2018 | |
| Bekannt gemacht am 23. März 2018 | |
| Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
| Beschluss vom 23. März 2018 | |
| Bekannt gemacht am 17. September 2019 | |
| Tagsatzung: | Datum: 24.10.2019 um: 11.20 Uhr Ort: Zimmer 34 Zwischenverteilungstagsatzung |
| Beschluss vom 13. September 2019 | |
| Bekannt gemacht am 30. September 2019 | |
| Text: | Da beim Zwischenverteilungsentwurf ovm 10.9.2019 der Belastungsprozentsatz nicht berücksichtigt und dies nachgeholt worden ist, beträgt die korrigierte Zwichenverteilungsquote rund 21%. |
| Beschluss vom 27. September 2019 | |
| Bekannt gemacht am 29. Oktober 2019 | |
| Zwischenverteilung: | Der Zwischenverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. |
| Beschluss vom 24. Oktober 2019 | |
| Bekannt gemacht am 2. Februar 2022 | |
| Tagsatzung: | Datum: 21.04.2022 um: 10.30 Uhr Ort: Zimmer 34 Zwischen- Verteilungstagsatzung Zur Verteilung gelangt eine Quote von 7%. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 |
| Beschluss vom 28. Jänner 2022 | |