FN 261488t Dobler GmbH;

Gallneukirchen;

Berggasse 3, 4210 Gallneukirchen;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Fenster und Sonnenschutzanlagen;

KAPITAL: EUR 37.500;

STICHTAG für JAb: 31.12.;

Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 12.04.2005;

Übernahme des nicht protokollierten Einzelunternehmens "Harald Dobler" mit dem Sitz in 4210 Gallneukirchen gem. Art III UmgrStG;

GF:

(A) Harald Dobler xx.xx.xxxx, vertritt seit 28.4.2005 selbständig;

GS: (A) Harald Dobler xx.xx.xxxx, Einlage EUR 37.500;

geleistet EUR 37.500;

Der Gesellschafter Harald Dobler bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage als Sacheinlage ein: sein seit mehr als fünf Jahren betriebenes, nicht protokolliertes Einzelunternehmen Harald Dobler mit dem Gegenstand Herstellung und Vertrieb von Fenstern und Sonnenschutzanlagen mit dem Sitz in Engerwitzdorf. Diese Sacheinlage wird mit einem Geldwert von EUR 37.500 auf die Stammeinlage angerechnet. Zudem hat der einbringendeGesellschafter gegenüber der Gesellschaft eine Forderung in der Höhe von EUR 949.511,22, resultierend aus einer "unbarenEntnahme".;

LG Linz, 28.04.2005