LG Wiener Neustadt, 10 S 24/07v
 
   
 LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 24/07v
 Bekannt gemacht am 19. März 2007
Firmenbuchnummer:FN 223755b
Schuldner: Wohndesign Planungs-, Einr.- u.Aussta ttungsges.m.b.H. Sitz: 2340 Mödling,
Enzersd.Str.5, bzw.Babenbergerstr.13
2345 Brunn am Gebirge
FN 223755b
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 19.03.2007
Anmeldungsfrist: 02.05.2007
Masseverwalter: Dr. Gerhard Schilcher
Rechtsanwalt
Bäckerstr. 1/3/3
1010 Wien
Tel.: 01/5132344, Fax: 01/5132344-15
E-Mail: schilcher@kosch-partner.at
Masseverwalterstellvertreter: Dr. Michael Lentsch
Rechtsanwalt
Hauptplatz 31
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/27041, Fax: 02622/29246
Tagsatzung: Datum: 16.05.2007
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi 15
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
 Beschluss vom 19. März 2007
 Bekannt gemacht am 18. Mai 2007
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
 Beschluss vom 16. Mai 2007
 Bekannt gemacht am 26. Juni 2007
Tagsatzung: Datum: 26.07.2007
um: 11.30 Uhr
Ort: Zimmer 15
Zwangsausgleichstagsatzung
Schlußrechnungstagsatzung
Quote: 28 % Die Gemeinschuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachtrgälich angemeldeten Forderungen.
 Beschluss vom 20. Juni 2007
 Bekannt gemacht am 26. Juli 2007
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
 Beschluss vom 26. Juli 2007
 Bekannt gemacht am 20. September 2007
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung: Der am 26.07.2007 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderung eine 28 %-ie Quote zahlbar wie folgt:
13 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor rechtskräftiger Konkursaufhebung, wobei das Erfordernis binnen sechs Wochen nach Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages ebenso wie sämtliche Masse- und Verfahrenskosten bei dem Masseverwalter Dr Gerhard Schilcher, Rechtsanwalt, bei sonstiger Versagung der Bestätigung zu erlegen ist und je weitere 5 % bnnen 8 Monate, 16 Monate und 24 Monate nach Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages.
Das Konkursverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.

 Beschluss vom 17. September 2007