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HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 29/20m | ||
| Konkursverfahren | ||
| 260597g | ||
| Bekannt gemacht am 11. März 2020 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 260597g | |
| Schuldner: | Coffee Day Gastronomie und Kaffeehandels GmbH Tegetthoffstraße 7 1010 Wien FN 260597g vormals: Franz-Josefs-Kai 3, 1010 Wien Dr.-Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien | |
| Masseverwalter: | Rechtsanwalt Dr. Christian BACHMANN Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at | |
| Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.03.2020 Anmeldungsfrist: 28.04.2020 | |
| Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. | |
| Text: | "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim HG Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." | |
| Tagsatzung: | Datum: 12.05.2020 um: 13.40 Uhr Ort: Zimmer 1701, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. | |
| Beschluss vom 11. März 2020 | ||
| Bekannt gemacht am 7. Mai 2020 | ||
| Text: | Die Prüfungstagsatzung vom 12.5.2020 wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 11.5.2020 bekanntzugeben. | |
| Beschluss vom 7. Mai 2020 | ||
| Bekannt gemacht am 22. Dezember 2020 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 26.01.2021 um: 11.40 Uhr Ort: Zimmer 1701/17. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 22.1.2021 bekanntzugeben. | |
| Beschluss vom 21. Dezember 2020 | ||