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HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 70/20s | ||
Konkursverfahren | ||
115057b | ||
Bekannt gemacht am 27. August 2020 | ||
Firmenbuchnummer: | FN 115057b | |
Schuldner: | STA Travel GmbH Neubaugasse 21 1070 Wien FN 115057b vormals: Ökista Reisen Gesellschaft m.b.H. vormals: 1040 Wien, Rilkeplatz 2 1010 Wien, Bösendorferstraße 4/25 Filialen: 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 21 1040 Wien, Rilkeplatz 2 1070 Wien, Neubaugasse 21/Top III 1090 Wien, Campus / Altes AKH, Alser Straße 4 / Hof 1 4020 Linz, Spittelwiese 4 5020 Salzburg, Rainerstraße 2 6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 14 8010 Graz, Raubergasse 20 | |
Masseverwalter: | Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at | |
Masseverwalterstellvertreter: | MMag. Denise ROHRINGER Rechtsanwältin Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at | |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.08.2020 Anmeldungsfrist: 20.10.2020 | |
Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. | |
Text: | "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim HG Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." | |
Tagsatzung: | Datum: 03.11.2020 um: 13.20 Uhr Ort: Zimmer 1701, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 3.11.2020 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 30.10.2020 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben. | |
Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. | |
Hauptverfahren: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. | |
Beschluss vom 27. August 2020 | ||
Bekannt gemacht am 8. September 2020 | ||
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). | |
Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. | |
Beschluss vom 8. September 2020 | ||
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2020 | ||
Text: | Die Prüfungstagsatzungen vom 3.11.2020 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 2.11.2020 bekanntzugeben. | |
Beschluss vom 23. Oktober 2020 | ||
Bekannt gemacht am 5. November 2020 | ||
Tagsatzung: | Datum: 02.03.2021 um: 10.30 Uhr Ort: Zi.1701 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 26.2.2021 bekanntzugeben. | |
Beschluss vom 5. November 2020 | ||
Bekannt gemacht am 2. März 2021 | ||
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt. | |
Beschluss vom 2. März 2021 | ||
Bekannt gemacht am 3. März 2021 | ||
Tagsatzung: | Datum: 15.06.2021 um: 10.30 Uhr Ort: Zimmer 1701, 17. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 11.6.2021 bekanntzugeben. | |
Beschluss vom 2. März 2021 |