HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 70/20s
Konkursverfahren
115057b
Bekannt gemacht am 27. August 2020
Firmenbuchnummer:FN 115057b
Schuldner: STA Travel GmbH
Neubaugasse 21
1070 Wien
FN 115057b
vormals: Ökista Reisen Gesellschaft m.b.H.
vormals: 1040 Wien, Rilkeplatz 2
1010 Wien, Bösendorferstraße 4/25
Filialen: 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 21
1040 Wien, Rilkeplatz 2
1070 Wien, Neubaugasse 21/Top III
1090 Wien, Campus / Altes AKH, Alser Straße 4 / Hof 1
4020 Linz, Spittelwiese 4
5020 Salzburg, Rainerstraße 2
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 14
8010 Graz, Raubergasse 20
Masseverwalter: Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Masseverwalterstellvertreter: MMag. Denise ROHRINGER Rechtsanwältin
Landstraßer Hauptstraße 1/2
1030 Wien
Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33
E-Mail: kanzlei@riel.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.08.2020
Anmeldungsfrist: 20.10.2020
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text: "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim HG Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung: Datum: 03.11.2020
um: 13.20 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
1. Gläubigerversammlung

Prüfungstagsatzung

Berichtstagsatzung

Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 3.11.2020 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 30.10.2020 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben.
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Beschluss vom 27. August 2020
Bekannt gemacht am 8. September 2020
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 8. September 2020
Bekannt gemacht am 27. Oktober 2020
Text: Die Prüfungstagsatzungen vom 3.11.2020 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 2.11.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 23. Oktober 2020
Bekannt gemacht am 5. November 2020
Tagsatzung: Datum: 02.03.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi.1701
Nachträgliche Prüfungstagsatzung

Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 26.2.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 5. November 2020
Bekannt gemacht am 2. März 2021
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat den Wegfall der Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Beschluss vom 2. März 2021
Bekannt gemacht am 3. März 2021
Tagsatzung: Datum: 15.06.2021
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 1701, 17. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung


Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten.

Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.

Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 11.6.2021 bekanntzugeben.
Beschluss vom 2. März 2021