| LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 45/03y Bekannt gemacht am 30. Jänner 2003 Firmenbuchnummer: FN 106035i Schuldner: Elektrounternehmen Winkler Gesellschaft m.b.H. Rainerstraße 8 und 10 5310 Mondsee FN 106035 i Masseverwalter: Zenz-Zajc Rafaela Dr. Rechtsanwältin Rainerstraße 5 5310 Mondsee Tel.06232/6600,FAX 06232/6600-22 E-MAIL: ra.zenz@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 30.01.2003 Anmeldungsfrist: 04.04.2003 Tagsatzung: Datum: 17.04.2003 um: 10:40 Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße 4,Saal 409 im 4.Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Beschluss vom 30. Jänner 2003 Bekannt gemacht am 22. April 2003 Text: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beschluss vom 17. April 2003 Bekannt gemacht am 5. September 2003 Tagsatzung: Datum: 09.10.2003 um: 15:50 Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße 4,4.Stock,Saal 409 nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Rechnung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schrift- satz anbringen. Beschluss vom 5. September 2003 Bekannt gemacht am 13. Oktober 2003 Text: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wurde am 09.10.2003 genehmigt. Der Zwangsausgleich wurde am 09.10.2003 angenommen. Beschluss vom 13. Oktober 2003 Bekannt gemacht am 27. Oktober 2003 Bestätigung: Der am 09.10.2003 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20%ig Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsausgleiches. Für die Erfüllung der 20%ign Quote, nicht aber für allfällige wiederauflebende Forderungsteile, übernimmt Herr Alois Widlroither, geboren am 27.07.1952, Kaufmann, 5310 Mondsee, Hickmanngasse 1, die Haftung als Bürge und Zahler bei Vermeidung unmittelbarer Vollstreckbarkeit gemäss § 156 a KO. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs. 4 und 5 KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuld- ner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfol- gen hat, einzuräumende Nachfrist 4 (vier) Wochen beträgt. Beschluss vom 23. Oktober 2003 Bekannt gemacht am 1. Dezember 2003 Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 09.10.2003 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben. Beschluss vom 27. November 2003 |