HG Wien (007), Aktenzeichen 38 S 142/11a
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2011
Firmenbuchnummer:FN 367515p
Schuldner: MAWE Wendelin Fleischverarbeitung GmbH
Laxenburgerstrasse 365/OG/TOP 36
1230 Wien
FN 367515p
Masseverwalter: Mag.Dr. Philipp DOBNER Rechtsanwalt
Mariahilfer Straße 50
1070 Wien
Tel.: 523 62 00, Fax: 526 72 74
E-Mail: dobner@sup.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 19.12.2011
Anmeldungsfrist: 14.02.2012
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung: Datum: 28.02.2012
um: 09.00 Uhr
Ort: Zi 1609
Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von insgesamt 20 % inerhalb von 2 Jahren, dies in 4 Raten a 5 % dr offenen Forderungen.
5 % dr offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, weitere 5 % bnnen 8 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5 % bnnen 16 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes sowie 5 % bnnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.
Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Beschluss vom 19. Dezember 2011
Bekannt gemacht am 28. Februar 2012
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Tagsatzung: Datum: 06.03.2012
um: 12.30 Uhr
Ort: Zi 1609
Prüfungstagsatzung
Gläubigerversammlung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
(sämtliche erstreckt)
Beschluss vom 28. Februar 2012
Bekannt gemacht am 6. März 2012
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine 42 %ig Quote, zahlbar wie folgt:
a) eine Barquote, deren Auszahlung der im gegenständlichen Verfahren bestellte Insolvenzverwalter vornehmen wird, in Höhe von 32 % bnnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes;
b) 5 % bs 6.3.2013, 5 % bs 6.3.2014.

Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Sanierungsplanbestätigung: Der am 06.03.2012 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 6. März 2012
Bekannt gemacht am 26. März 2012
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 06.03.2014
Beschluss vom 26. März 2012