LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 66/22z | |
560229t | |
Bekannt gemacht am 13. Juli 2022 | |
Firmenbuchnummer: | FN 560229t |
Schuldner: | Optimum Personaldienstleistungen GmbH Brown-Boveri-Straße 8/1/10 2351 Wiener Neudorf FN 560229t |
Masseverwalter: | SCHENZ Rupert Dr. Enzersdorfer Straße 4 2340 Mödling Tel.: 02236/86 53 43, Fax: 02236/86 53 43-20 E-Mail: office@schenzhaider.at |
Masseverwalterstellvertreter: | HAIDER Johannes Mag. Enzersdorferstraße 4 2340 Mödling Tel.: 02236/86 53 43, Fax: 02236/86 53 43-20 E-Mail: office@schenzhaider.at |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.07.2022 Anmeldungsfrist: 15.09.2022 |
Tagsatzung: | Datum: 29.09.2022 um: 11.30 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung "Wichtige Hinweise zu Verhandlungen: Aufgrund der Coronakrise und der dadurch bestehenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit wird ersucht sich bei der Verhandlung als Gläubiger von einem der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände (KSV, AKV, ISA oder ÖVC) vertreten zu lassen und von einem persönlichen Erscheinen als Gläubiger zur Verhandlung Abstand zu nehmen. Es wird weiters um Pünktlichkeit ersucht, Menschenansammlungen vor den Verhandlungssälen sollen tunlichst vermieden werden. Es wird ersucht notwendige Besprechungen nicht im Gerichtsgebäude abzuhalten. Das Gebäude darf nur mit Gesichtsschutz, der den jeweils geltenden Vorschriften folgend in den öffentlichen Verkehrsmitteln verwendet werden muss, betreten werden. Im Gebäude ist von anderen Personen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Werden diese Verhaltensregeln trotz Aufforderung nicht eingehalten, so können die dagegen verstoßenden Personen des Gebäudes verwiesen werden." Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie zudem auf den Webseiten der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 |
Beschluss vom 13. Juli 2022 | |
Bekannt gemacht am 20. Juli 2022 | |
Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Beschluss vom 20. Juli 2022 | |
Bekannt gemacht am 5. August 2022 | |
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Beschluss vom 5. August 2022 |