HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 60/22y | |
516502m | |
Bekannt gemacht am 2. Juni 2022 | |
Firmenbuchnummer: | FN 516502m |
Schuldner: | Adelio Bau- und Handels GmbH Siebenhirtenstraße 13/Top 214 1230 Wien FN 516502m früher: Siccardsburggasse 20, 1100 Wien |
Masseverwalter: | HAHN-GERGELY Christian MMag.Dr. Esteplatz 4 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30 DW 30 E-Mail: kanzlei@engelhart.at |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 03.06.2022 Anmeldungsfrist: 26.07.2022 |
Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. |
Text: | "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim HG Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." |
Tagsatzung: | Datum: 09.08.2022 um: 13.30 Uhr Ort: Zi. 1701/17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung |
Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
Beschluss vom 2. Juni 2022 | |
Bekannt gemacht am 1. Juli 2022 | |
Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Beschluss vom 30. Juni 2022 | |
Bekannt gemacht am 2. August 2022 | |
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Beschluss vom 2. August 2022 | |
Bekannt gemacht am 31. August 2022 | |
Tagsatzung: | Datum: 11.10.2022 um: 11.40 Uhr Ort: Zi. 1701/17. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung |
Beschluss vom 31. August 2022 |