LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 1/22b | |
451616t | |
Bekannt gemacht am 1. Februar 2022 | |
Firmenbuchnummer: | FN 451616t |
Schuldner: | Siegfried Engelhart GmbH Maria Lagergasse 257/1 3511 Palt FN 451616t |
Masseverwalter: | WINIWARTER Wolfgang Dr. Utzstraße 9 3500 Krems Tel.: 02732/83234, Fax: 02732/74153 E-Mail: office@winiwarter.at |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.02.2022 Anmeldungsfrist: 16.03.2022 |
Hauptverfahren: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. |
Tagsatzung: | Datum: 30.03.2022 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung |
Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO). |
Text: | Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). |
Beschluss vom 1. Februar 2022 | |
Bekannt gemacht am 7. Februar 2022 | |
Unternehmen: | Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
Beschluss vom 7. Februar 2022 | |
Bekannt gemacht am 16. Februar 2022 | |
Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
Beschluss vom 16. Februar 2022 | |
Bekannt gemacht am 31. März 2022 | |
Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1 Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4 |
Beschluss vom 30. März 2022 |