LG Krems an der Donau (129), Aktenzeichen 9 S 1/22b

Konkursverfahren

451616t
Bekannt gemacht am 1. Februar 2022
Firmenbuchnummer:FN 451616t
Schuldner: Siegfried Engelhart GmbH
Maria Lagergasse 257/1
3511 Palt
FN 451616t
Masseverwalter: WINIWARTER Wolfgang Dr.
Utzstraße 9
3500 Krems
Tel.: 02732/83234, Fax: 02732/74153
E-Mail: office@winiwarter.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.02.2022
Anmeldungsfrist: 16.03.2022
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Tagsatzung: Datum: 30.03.2022
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal A, 2. Stock
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO).
Beschluss vom 1. Februar 2022
Bekannt gemacht am 7. Februar 2022
Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen.
Beschluss vom 7. Februar 2022
Bekannt gemacht am 16. Februar 2022
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Beschluss vom 16. Februar 2022
Bekannt gemacht am 31. März 2022
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
Alpenländischer Kreditorenverband, 1041 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, AK-Platz 1
Österreichische Verband der Vereine Creditreform, 1190 Wien, Muthgasse 36-40, Bauteil 4

Beschluss vom 30. März 2022