LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 58/19k

Konkursverfahren

433232g
Bekannt gemacht am 9. August 2019
Firmenbuchnummer:FN 433232g
Schuldner: INCOTEC Facility Management GmbH
Gewerbepark A 10, Top 14
2821 Lanzenkirchen
FN 433232g
( vormals in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 26, und 2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Johann-Galler-Straße 39), mit Betriebsstätten in 2821 Frohsdorf, Gewerbepark A 10, Tür 14, FN 433232g ( die Schuldnerin ist Gesellschafterin der Incotec Engineering GmbH in 2821 Lanzenkirchen, Gewerbepark A 10, Top 14, FN 472737b, und war Gesellschafterin der INCOOK GmbH in 2120 Wolkersdorf im Weinviertel, Resselstraße 16, FN 474445p)
vertreten durch: Allinger & Ludwiger RA in 2700 Wiener Neustadt, Herrengasse 25
Masseverwalter: KOSCH & PARTNER Insolvenzverwaltung Reorganisation und Forschung GmbH
Hauptstraße 27
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/21710, Fax: 02682/21710-715
E-Mail: eisenstadt@kosch-partner.at
Niederlassung Eisenstadt, FN 264670x, bei der Insolvenzverwaltung vertreten durch Dr. Gerhard Schilcher, RA in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 10.08.2019
Anmeldungsfrist: 07.10.2019
Tagsatzung: Datum: 21.10.2019
um: 09.40 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
voraussichtl. Ende: 9.50 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Text: Die Wirksamkeit der Konkurseröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 10.08.2019 ein.
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozessgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter www.justiz.gv.at mit dem Link BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen.
Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar.

Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen.
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 9. August 2019
Bekannt gemacht am 21. Oktober 2019
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Tagsatzung: Datum: 18.11.2019
um: 10.10 Uhr
Ort: Verhandlungssaal 5
vE: 10.40 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung eine 20 %ige Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
Text: Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 07.10.2019 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 21.10.2019
Beschluss vom 21. Oktober 2019
Bekannt gemacht am 18. November 2019
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: 3.) Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 24 %ige Quote, zahlbar wie folgt:
a) 8 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zuzüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 18.12.2019 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt,
b) 5 % bis 30.09.2020,
c) 5 % bis 30.04.2021 und
d) 6 % bis 31.10.2021.
Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.

4.) Weiters wird die Masseverwalterin Kosch & Partner Insolvenzverwaltung, Reorganisation und Forschung GmbH Niederlassung Eisenstadt in 7000 Eisenstadt, Hauptstraße 27, FN 264670x, gem. §§ 157 ff IO zur Treuhänderin bestellt und hat die Treuhänderin den Anfechtungsanspruch gegen die Feuerschutz Bayer GmbH, der bereits zu GZ 4 CG 74/19k des Landesgerichtes Eisenstadt anhängig gemacht wurde, geltend zu machen und den Erlös nach Abzug der Entlohnung der Treuhänderin zusätzlich zur Quote gemäß oben Punkt 3.) an die Gläubiger auszuschütten.

Beschluß vom 18.11.2019

Beschluss vom 18. November 2019
Bekannt gemacht am 17. Dezember 2019
Sanierungsplanbestätigung: Der am 18.11.2019 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Beschluss vom 17. Dezember 2019
Bekannt gemacht am 2. Jänner 2020
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 31.10.2021
Text: Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 17.12.2019.
Die Aufhebung ist seit 01.01.2020 rechtskräftig.
Beschluss vom 2. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 28. Oktober 2022
Text: a) Der Firmenwortlaut der Masseverwalterin hat sich geändert auf Kosch & Partner Rechtsanwälte GmbH 2700 Wiener Neustadt, Bahngasse 25, FN 264670x.

b) Der Nachtragsverteilungsentwurf wird genehmigt.
Beschluss vom 28. Oktober 2022