LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 92/02h Bekannt gemacht am 15. Februar 2002 Firmenbuchnummer: FN 191425h Schuldner: ecom internet technology GmbH Durisolstraße 7 4600 Wels FN 191425 h Masseverwalter: Zachhuber Rudolf Dr. Rechtsanwalt Maria Theresia Straße 19 4600 Wels Tel.07242/69471,FAX 07242/69130 Text: E-Mail-Adresse des Masseverwalters: e-amil: itzzach.office@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 15.02.2002 Anmeldungsfrist: 02.05.2002 Tagsatzung: Datum: 16.05.2002 um: 10:00 Uhr Ort: Landesgericht Wels,1.Stock,Saal 101 Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Beschluss vom 15. Februar 2002 Bekannt gemacht am 28. Februar 2002 Text: Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmens bewilligt. Beschluss vom 27. Februar 2002 Bekannt gemacht am 22. Jänner 2003 Tagsatzung: Datum: 13.03.2003 um: 14:40 Uhr Ort: Landesgericht Wels, Karl Loy Straße 4,4.Stock,Saal 409 nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Rechnung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom 21. Jänner 2003 Bekannt gemacht am 17. März 2003 Text: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wurde am 13.03.2003 genehmigt. Der Zwangsausgleich wurde am 13.03.2003 angenommen. Beschluss vom 14. März 2003 Bekannt gemacht am 20. März 2003 Bestätigung: Der am 13.03.2003 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20%ig Quote, zahlbar binnen 4 Wochen ab Annahme des Zwangsausgleiches, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäß § 157 Abs. 1 KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zwangsausgleiches. Text: Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs. 4 und 5 KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die einge- schrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist 4 (vier) Wochen beträgt. Beschluss vom 18. März 2003 Bekannt gemacht am 15. April 2003 Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 13.03.2003 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben. Beschluss vom 14. April 2003 Bekannt gemacht am 7. Mai 2003 Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Ende der Zahlungsfrist: 13.04.2003 Beschluss vom 7. Mai 2003