LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 49 S 14/12y
Konkursverfahren
238099x
Bekannt gemacht am 28. Juni 2012
Firmenbuchnummer:FN 238099x
Schuldner: RANGER Buchhaltungs GmbH
Wassergasse 42
7163 Andau
FN 238099x
Masseverwalter: Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt
W.A.-Mozartstraße 4
7093 Jois
Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/71207-22
E-Mail: office@stortecky.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 28.06.2012
Anmeldungsfrist: 03.09.2012
Tagsatzung: Datum: 17.09.2012
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtliches Ende: 10.20 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig.
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Beschluss vom 28. Juni 2012
Bekannt gemacht am 17. September 2012
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 17. September 2012
Bekannt gemacht am 21. September 2012
Text: Die Schuldnerin beabsichtigt eine Entschuldung in Form eines Sanierungsplanes.

Zur Finanzierung dieses Sanierungsplanes im Rahmen des Fortbetriebes wird abgewartet.
Der Akt wird auf Kalender Februar 2012 gelegt.
Beschluss vom 20. September 2012
Bekannt gemacht am 25. März 2013
Tagsatzung: Datum: 06.05.2013
um: 12.30 Uhr
Ort: Saal F
vE: 13.00 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ig Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
Beschluss vom 22. März 2013