| | | |
LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 49 S 14/12y | ||
| Konkursverfahren | ||
| 238099x | ||
| Bekannt gemacht am 28. Juni 2012 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 238099x | |
| Schuldner: | RANGER Buchhaltungs GmbH Wassergasse 42 7163 Andau FN 238099x | |
| Masseverwalter: | Dr. Felix STORTECKY Rechtsanwalt W.A.-Mozartstraße 4 7093 Jois Tel.: 02160/712 07, Fax: 02160/71207-22 E-Mail: office@stortecky.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Konkurses: 28.06.2012 Anmeldungsfrist: 03.09.2012 | |
| Tagsatzung: | Datum: 17.09.2012 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtliches Ende: 10.20 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Geringfügig: | Der Konkurs ist geringfügig. | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Beschluss vom 28. Juni 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 17. September 2012 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird fortgeführt. | |
| Beschluss vom 17. September 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 21. September 2012 | ||
| Text: | Die Schuldnerin beabsichtigt eine Entschuldung in Form eines Sanierungsplanes. Zur Finanzierung dieses Sanierungsplanes im Rahmen des Fortbetriebes wird abgewartet. Der Akt wird auf Kalender Februar 2012 gelegt. | |
| Beschluss vom 20. September 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 25. März 2013 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 06.05.2013 um: 12.30 Uhr Ort: Saal F vE: 13.00 Uhr Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20 %ig Quote, zahlbar binnen 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplanes. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. | |
| Beschluss vom 22. März 2013 | ||