HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 163/22w | |
| 313680w | |
Bekannt gemacht am 30. Dezember 2022 | |
| Firmenbuchnummer: | FN 313680w |
| Schuldner: | Rochus BetriebsgmbH Landstraßer-Hauptstraße 55-57 1030 Wien FN 313680w früher: Alfred Feierfeilstraße 3, 2380 Perchtoldsdorf davor: Neusiedler Straße 9, 2340 Mödling |
| Masseverwalter: | ERLER Christoph Dr. Rabensteig 1/10 1010 Wien Tel.: 532 61 11, Fax: 532 85 98 E-Mail: c.erler@einfach-recht.at |
| Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.12.2022 Anmeldungsfrist: 14.02.2023 |
| Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. |
| Text: | "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim HG Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." |
| Tagsatzung: | Datum: 28.02.2023 um: 13.30 Uhr Ort: Zi. 1701/17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
| Hauptverfahren: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. |
| Beschluss vom 30. Dezember 2022 | |
| Bekannt gemacht am 13. Jänner 2023 | |
| Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
| Beschluss vom 13. Jänner 2023 | |
| Bekannt gemacht am 23. Jänner 2023 | |
| Unternehmen: | Das Unternehmen bleibt geschlossen. |
| Beschluss vom 23. Jänner 2023 | |
| Bekannt gemacht am 24. Februar 2023 | |
| Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von 1870 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 Alpenländischer Kreditorenverband 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 Finanzprokuratur 1010 Wien, Singerstraße 17-19 |
| Beschluss vom 23. Februar 2023 | |