LG Korneuburg (119), Aktenzeichen 36 S 65/22h

Konkursverfahren

508689y
Bekannt gemacht am 10. Juni 2022
Firmenbuchnummer:FN 508689y
Schuldner: FM Baukonstruktionen GmbH
Stockerauer Straße 181 Büro Nr. 2.11
2100 Korneuburg
FN 508689y
Masseverwalter: WINKELMAYR Horst Mag.
Hauptplatz 11
2100 Korneuburg
Tel.: 02262/724 35, Fax: 02262/724 35 50
E-Mail: rae@kniwi.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.06.2022
Anmeldungsfrist: 10.08.2022
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Tagsatzung: Datum: 24.08.2022
um: 10.00 Uhr
Ort: Saal 9, EG
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 05.10.2022
um: 11.15 Uhr
Ort: Saal 9, EG
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten 30 % ihrer Forderungen binnen zwei Jahren.
Text: E-Mail- sowie Fax-Eingaben an das Gericht sind in dieser Sache jedenfalls unzulässig und werden nicht beachtet und nicht bearbeitet sondern ungelesen gelöscht.
Es wird empfohlen, dass Sie sich zur form- und fristgerechten Forderungsanmeldung sowie zur gesicherten Teilnahme an Tagsatzungen samt allfälliger Abstimmung von einem bevorrechteten Gläubigerschutzverband (Kreditschutzverband von 1870 ksv.at, Alpenländischer Kreditorenverband akv.at, Österreichischer Verband Creditreform creditreform.at, Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen noe.arbeiterkammer.at) oder einem*r Rechtsanwält*in oder Notar*in vertreten lassen.
Text: Wichtige Hinweise für Forderungsanmeldungen:

Die Insolvenzeröffnung wird mit 00:00 Uhr des der Bekanntmachung folgenden Tages wirksam.
Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Insolvenz.aspx einen Vordruck und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muss die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten.
Fax- und E-Mail-Eingaben sind unzulässig und bleiben unbeachtet.
Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzverfahrenseröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Auch Terminanberaumungen und -verlegungen sind aus der Insolvenzdatei www.edikte.justiz.gv.at zu entnehmen, gesonderte Ladungen ergehen nur in Ausnahmefällen.
Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015.
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Korneuburg einzubringen.
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 10. Juni 2022
Bekannt gemacht am 23. Juni 2022
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 23. Juni 2022
Bekannt gemacht am 25. August 2022
Verlegung: Die für den 05.10.2022 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 14.12.2022
um: 11.30 Uhr
Ort: Videokonferenz

Beschluss vom 24. August 2022
Bekannt gemacht am 15. Dezember 2022
Text: Der Sanierungsplan wird infolge Rückziehung zurückgewiesen.
Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: KSV
AKV
ÖVC
ISA NÖ
Finanzprokuratur

Beschluss vom 14. Dezember 2022