HG Wien (007), Aktenzeichen 6 S 5/21h | |
117292p | |
Bekannt gemacht am 1. Februar 2021 | |
Firmenbuchnummer: | FN 117292p |
Schuldner: | Bundy Bundy GmbH Lautensackgasse 21 1140 Wien FN 117292p vormals: Habsburgergasse 3, 1010 Wien weiterer Betriebsort: Praterstraße 45, 1020 Wien |
Masseverwalter: | Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at |
Masseverwalterstellvertreter: | Rechtsanwältin MMag. Denise ROHRINGER Landstraßer Hauptstraße 1/2 1030 Wien Tel.: 713 44 33, Fax: 713 10 33 E-Mail: kanzlei@riel.at |
Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 02.02.2021 Anmeldungsfrist: 30.03.2021 |
Eigenverwaltung: | Keine Eigenverwaltung des Schuldners. |
Text: | "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim HG Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." |
Tagsatzung: | Datum: 13.04.2021 um: 12.30 Uhr Ort: Zi.1701 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Erste Gläubigerversammlung, Berichtstagsatzung und Allgemeine Prüfungstagsatzung vom 13.4.2021 werden aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail bis 9.4.2021 eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung des Einladungslinks bekanntzugeben. |
Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. |
Hauptverfahren: | Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. |
Beschluss vom 1. Februar 2021 | |
Bekannt gemacht am 5. Februar 2021 | |
Text: | Die Schließung des Unternehmensteilbereiches "Trainingscenter" wird bewilligt. |
Beschluss vom 5. Februar 2021 | |
Bekannt gemacht am 10. Februar 2021 | |
Unternehmen: | Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: "Management" |
Beschluss vom 10. Februar 2021 | |
Bekannt gemacht am 17. Februar 2021 | |
Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.Kreditschutzverband von 1870 1120 Wien, Wagenseilgasse 7 2.Alpenländischer Kreditorenverband 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2 3.Verein Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer 1040 Wien, Prinz Eugenstraße 20 -22 |
Beschluss vom 17. Februar 2021 | |
Bekannt gemacht am 25. Februar 2021 | |
Text: | Die Schließung des Unternehmensteilbereiches "Friseursalon Praterstraße" wird bewilligt. |
Beschluss vom 25. Februar 2021 | |
Bekannt gemacht am 3. März 2021 | |
Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. |
Beschluss vom 3. März 2021 | |
Bekannt gemacht am 28. April 2021 | |
Tagsatzung: | Datum: 18.05.2021 um: 10.40 Uhr Ort: Zimmer 1701, 17. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 12.5.2021 bekanntzugeben. |
Beschluss vom 27. April 2021 | |
Bekannt gemacht am 12. Mai 2021 | |
Verlegung: | Die für den 18.05.2021 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 18.05.2021 um: 13.00 Uhr Ort: Zi.1701 Nachträgliche Prüfungstagsatzung |
Beschluss vom 12. Mai 2021 | |
Bekannt gemacht am 10. Dezember 2021 | |
Tagsatzung: | Datum: 25.01.2022 um: 11.30 Uhr Ort: Zi. 1701/17. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Die Nachträgliche Prüfungstagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom" abgehalten. Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen. Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis 21.1.2022 bekanntzugeben. |
Beschluss vom 9. Dezember 2021 | |
Bekannt gemacht am 2. Mai 2023 | |
Tagsatzung: | Datum: 23.05.2023 um: 11.20 Uhr Ort: Zi.1701 Nachträgliche Prüfungstagsatzung |
Beschluss vom 28. April 2023 |