LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 30/22d | |
| 305596g | |
Bekannt gemacht am 3. Juni 2022 | |
| Firmenbuchnummer: | FN 305596g |
| Schuldner: | FC Wacker Innsbruck GmbH Stadionstraße 1 6020 Innsbruck FN 305596g |
| Masseverwalter: | MATZUNSKI Herbert Dr. Salurner Straße 16/1 6020 Innsbruck Tel.: 43(0)512 / 58 27 16 E-Mail: law@hauska-matzunski.at |
| Eröffnung: | Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 04.06.2022 Anmeldungsfrist: 13.07.2022 |
| Tagsatzung: | Datum: 27.07.2022 um: 11.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal N 112 - 1. Stock - Neubau Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung |
| Beschluss vom 3. Juni 2022 | |
| Bekannt gemacht am 8. Juni 2022 | |
| Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Gemäß § 114 a Abs.2 IO. |
| Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). |
| Beschluss vom 8. Juni 2022 | |
| Bekannt gemacht am 29. August 2022 | |
| Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1.KSV, Kreditschutzverband von 1870, 6020 Innsbruck, Templstraße 30 2.AKV, Alpenländischer Kreditorenverband, 6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 6 3.ÖVC, Österreichischer Verband Creditreform, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 34 |
| Beschluss vom 29. August 2022 | |
| Bekannt gemacht am 23. Mai 2023 | |
| Tagsatzung: | Datum: 28.06.2023 um: 11.55 Uhr Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112 beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck, Neubau Nachträgliche Prüfungstagsatzung Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz: www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8 Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet. Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis. Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen. |
| Beschluss vom 22. Mai 2023 | |