LG Innsbruck (818), Aktenzeichen 7 S 73/22b

Konkursverfahren

391212m
Bekannt gemacht am 23. Dezember 2022
Firmenbuchnummer:FN 391212m
Schuldner: TeleRoll KG
Museumstraße 28
6020 Innsbruck
FN 391212m
Masseverwalter: OFFER Wolfgang Dr.
Museumstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 43(0)512 / 58 28 33
E-Mail: office@kanzlei-offer.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 24.12.2022
Anmeldungsfrist: 11.01.2023
Tagsatzung: Datum: 25.01.2023
um: 09.15 Uhr
Ort: Verhandlungssaal N 112 - 1. Stock - Neubau
Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, 6020 Innsbruck
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung


Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 ( Corona ) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
Beschluss vom 23. Dezember 2022
Bekannt gemacht am 25. Jänner 2023
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 25. Jänner 2023
Bekannt gemacht am 4. Mai 2023
Tagsatzung: Datum: 14.06.2023
um: 11.25 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112
Neubau, beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, A-6020 Innsbruck
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
----------------------------
HINWEIS:

Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 3. Mai 2023
Bekannt gemacht am 5. Mai 2023
Verlegung: Die für den 14.06.2023 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 31.05.2023
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal, 1. Stock. ZiNr.112

Neubau, beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstraße 4, A-6020 Innsbruck
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
------------------------------
HINWEIS:

Sollten Sie positiv auf SARS-CoV-2 (Corona) getestet sein, bitten wir Sie, nicht zur Verhandlung zu kommen und dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen.
Das gilt auch für den Fall, dass Sie sich nicht krank fühlen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist ein Sicherheitsabstand einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Gerichtsverhandlung, welche Schutzvorschriften aktuell zu beachten sind. Die aktuellen Schutzvorschriften sowie weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Justiz:
www.justiz.gv.at/home/covid-19/haeufige-fragen.de.html sowie
justizonline.gv.at/jop/web/faq/kategorie/8

Sofern aufgrund der aktuellen Schutzvorschriften eine Schutzmaske (z.B. FFP2-Maske oder Mund-Nasen-Schutz) im Gerichtsgebäude zu tragen ist, dürfen Sie das Gerichtsgebäude nur mit Schutzmaske betreten. Sie werden ersucht, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Die Schutzmaske darf nur abgenommen werden, wenn das Entscheidungsorgan die Abnahme der Schutzmaske während der Verhandlung oder Vernehmung anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Beschluss vom 5. Mai 2023
Bekannt gemacht am 31. Mai 2023
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 31. Mai 2023