LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 189/01x Bekannt gemacht am 10. April 2001 Firmenbuchnummer: FN 101134b Schuldner: Technopack Erzeugung und Vertrieb von modernen Verpackungen GmbH Leidern 31 4850 Timelkam FN 101134 b Masseverwalter: Haas Gerald Dr. Rechtsanwalt Ringstraße 14 4600 Wels Tel.07242/41824,FAX 07242/41824-80 Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 10.04.2001 Anmeldungsfrist: 14.06.2001 Tagsatzung: Datum: 28.06.2001 um: 10:40 Uhr Ort: Landesgericht Wels,1.Stock,Saal 101 Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Beschluss vom 10. April 2001 Bekannt gemacht am 12. April 2001 Text: Über Antrag des Masseverwalters wird die Wiederer- öffnung des Unternehmens des Gemeinschuldners bewilligt. Beschluss vom 12. April 2001 Bekannt gemacht am 31. Oktober 2001 Tagsatzung: Datum: 06.12.2001 um: 10:40 Uhr Ort: Landesgericht Wels,1.Stock,Saal 101 nachträgliche Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Rechnung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schrift- satz anbringen. Beschluss vom 31. Oktober 2001 Bekannt gemacht am 7. Dezember 2001 Bestätigung: Der am 06.12.2001 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar in 2 gleichen Raten wie folgt: 10 % bnnen 04 Wochen und weitere 10 % bnnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Zwangsausgleiches, keine Rate aber vor Rechts- kraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gem.§ 157 Abs 1 KO: Die Ausschüttung der ersten Quotenrate an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grund- sätzen und nach Maßgabe dieses Zwangsausgleiches. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs 4 und 5 KO mit der Maßgabe, dass die in der an den Schuldner Text: zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist acht Wochen beträgt. Beschluss vom 7. Dezember 2001 Bekannt gemacht am 15. Jänner 2002 Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am 16.12.2001 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben. Beschluss vom 14. Jänner 2002 Bekannt gemacht am 5. Februar 2002 Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Ende der Zahlungsfrist: 06.12.2003 Beschluss vom 5. Februar 2002