93343. FN 186375g Österreichische Staatsdruckerei GmbH;

Wien;

Rennweg 16, 1030 Wien;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: Wert- und Sicherheitsdruck;

KAPITAL: ATS 1.000.000;

STICHTAG für JAHRESABSCHLUSS: 31.12.;

Hauptversammlungsbeschluss vom 25.08.1999 der Print Media Austria AG (FN 52532 d) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Teilbetriebes "Wert- und Sicherheitsdruck" auf diese Gesellschaft als neu gegründete gemäß § 1a BGBl. I. 93/1999.;

Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 25.08.1999;

GESCHÄFTSFÜHRER: (A) Dr. Peter Kutis xx.xx.xxxx, vertritt seit 14.9.1999 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

(B) Manfred Paula xx.xx.xxxx, vertritt seit 14.9.1999 gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen;

GESELLSCHAFTER: (C) Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft Stammeinlage ATS 1.000.000;

geleistete Einlage ATS 1.000.000;

AUFSICHTSRAT: (D) Dipl.Ing.Dr. Rudolf Streicher xx.xx.xxxx, Vorsitzender;

(E) Dr. Johannes Ditz xx.xx.xxxx, Stellvertreter des Vorsitzenden;

(F) Dkfm. Wilhelmine Goldmann xx.xx.xxxx, Mitglied;

(G) Dr. Helmut Hoskovec xx.xx.xxxx, Mitglied;

Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.;

Handelsgericht Wien, 14.09.1999