| 114500. FN 200511w AH Zellstoff Aktiengesellschaft; Pöls; Dr. Luigi Angeli-Straße 9, 8761 Pöls; Aktiengesellschaft; KAPITAL: EUR 17.368.808; ART der AKTIEN: Stückaktie; STICHTAG für JAb: 31.12.; SONSTIGE BESTIMMUNGEN: Der Vorstand besteht aus ein, zwei oder drei Mitgliedern. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann stellvertretende Mitglieder des Vorstands bestellen.; Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.; Satzung vom 02.10.2000; HV vom 02.10.2000 der Zellstoff Pöls Aktiengesellschaft (FN 77040 w) als übertragende Gesellschaft. Spaltung unter Übertragung des Betriebes der Zellstoff Pöls Aktiengesellschaft auf diese Gesellschaft als neu gegründete, gemäß Spaltungsplan vom 28. 8. 2000.; VORSTAND: (A) Dipl.Ing.Dr. Karl-Heinz Haller xx.xx.xxxx, Mitglied vertritt seit 24.10.2000 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.; (B) Dkfm. Wilhelm Pekari xx.xx.xxxx, Mitglied vertritt seit 24.10.2000 gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.; AUFSICHTSRAT: (C) Alfred Heinzel xx.xx.xxxx, Vorsitzender; (D) Dr. Veit Sorger xx.xx.xxxx, Stellvertreter des Vorsitzenden; (E) Dr. Johannes Klezl-Norberg xx.xx.xxxx, Mitglied; (F) Dr. Karl Ludwig xx.xx.xxxx, Mitglied; (G) Johann Kaiser xx.xx.xxxx, Mitglied; (H) Bernhard Papst xx.xx.xxxx, Mitglied; Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.; |