LG Eisenstadt, 26 S 97/07b
 
   
 LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 97/07b
 Bekannt gemacht am 9. Juli 2007
Firmenbuchnummer:FN 246860f
Schuldner: Multitech Anlagenbau GmbH
Industriestraße 10
7221 Marz
FN 246860f
(vormals Multitech Gesellschaft für elektrische Anlagen und Steuerungsbau m.b.H.) in 7221 Marz, Industriestraße 10 (vormals 2544 Leobersdorf, Aumühlweg3),
(die Gemeinschuldnerin ist Gesellschafterin der Schuster & Partner Immobilien GmbH in 7000 Eisenstadt, Esterhazystraße 19, FN 277657w und Komplementärin der Janin & Partner OEG in 2544 Leobersdorf, Aumühlweg 3, FN 282911x)
vertreten durch: Mag. Helwig Schuster, RA, 1010 Wien, Universitätsstraße 11
Masseverwalter: Dr. Peter Hajek
Rechtsanwalt
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/63108, Fax: 02682/65640
E-Mail: eisenstadt@hbw.co.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 09.07.2007
Anmeldungsfrist: 20.08.2007
Tagsatzung: Datum: 03.09.2007
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal F
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
 Beschluss vom 9. Juli 2007
 Bekannt gemacht am 20. Juli 2007
Text: Mag. Helwig Schuster vertritt nicht mehr
Neuer Gemeinschuldnervertreter: Dr. Peter Pullez, Dr. Robert Gschwandtner, RÄ, 1010 Wien, Tuchlauben 8
 Beschluss vom 20. Juli 2007
 Bekannt gemacht am 6. September 2007
Text: Das gemeinschuldnerische Unternehmen wird auf vorläufig unbestimmte Zeit fortgeführt.
B.v. 3.9.07
 Beschluss vom 5. September 2007
 Bekannt gemacht am 17. September 2007
Tagsatzung: Datum: 08.10.2007
um: 13.30 Uhr
Ort: Saal F
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Soweit von den Konkursgläubigern Rückstehungserklärungen nicht vorliegen, erhalten diese eine 20%ig Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Ausgleichsannahme.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Gem. § 107 Abs 2 Satz 3 KO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 20.8.2007, versäumt hat, dem Masseverwalter Euro 50.-- zuzüglich der Ust, insgesamt daher Euro 60.--, zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.
Gem. § 107 Abs 1 KO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlußrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zubeachten.
Im Zwangsausgleichsverfahren hat nach Beginn der endgültigen Abstimmung über den Zwangsausgleichsantrag die Prüfung von einem "Nachzügler" verspätet angemeldeter Konkursforderung zu unterbleiben (ZIK 1/01).
 Beschluss vom 17. September 2007
 Bekannt gemacht am 9. Oktober 2007
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
B.v.8.10.07
Text: Der geänderte Zwangsausgleichsantrag wurde angenommen
B.v.8.10.07
 Beschluss vom 9. Oktober 2007