LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 18/11w
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 2. Mai 2011
Firmenbuchnummer:FN 210297k
Schuldner: Trend Bau GmbH
Mittermühlweg 6b
4912 Neuhofen im Innkreis
FN 210297k
Sanierungsverwalter: Mag. Petra WINDHAGER Rechtsanwalt
Tummelplatzstraße 5
4780 Schärding/Inn
Tel.: 07712/35855, Fax: 07712/ 35855-5
E-Mail: office@kanzlei-windhager.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 02.05.2011
Anmeldungsfrist: 13.07.2011
Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220 a IO).
Tagsatzung: Datum: 18.05.2011
um: 08.45 Uhr
Ort: Saal 101/ I. Stock bei diesem Gericht
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 27.07.2011
um: 09.00 Uhr
Ort: Saal 101/ I. Stock bei diesem Gericht
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 30%ig Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Insolvenzaufhebung.
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners.
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Humboldtstraße 39, 4021 Linz
b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Mozartstraße 11, 4021 Linz
c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
d) Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse 36-40, 1190 Wien

Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt.
Beschluss vom 2. Mai 2011
Bekannt gemacht am 18. Mai 2011
Text: Die Voraussetzungen für die Unternehmensfortführung sind gegeben.
Beschluss vom 18. Mai 2011