HG Wien (007), Aktenzeichen 5 S 11/20g
Konkursverfahren
260224h
Bekannt gemacht am 22. Jänner 2020
Firmenbuchnummer:FN 260224h
Schuldner: Conto Finanzdienstleistungs GmbH
Nussdorferstrasse 20/13
1090 Wien
FN 260224h
Masseverwalter: Rechtsanwalt Mag. Andrea EISNER
Weyrgasse 8/7
1030 Wien
Tel.: 712 04 77, Fax: 712 04 77-12
E-Mail: office@ra-eisner.at
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.01.2020
Anmeldungsfrist: 12.03.2020
Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners.
Text: "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden.
Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen.
Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50 Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO).
Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."

"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."

"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."

"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO
Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben,
müssen ihn aber beim HG Wien einbringen.
Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage.
Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
Tagsatzung: Datum: 26.03.2020
um: 10.15 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Beschluss vom 22. Jänner 2020
Bekannt gemacht am 16. März 2020
Verlegung: Die für den 26.03.2020 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 07.05.2020
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi. 1703, 17. Stock

Beschluss vom 15. März 2020
Bekannt gemacht am 29. April 2020
Text: 1. Die allgemeine Berichts- und Prüfungstagsatzung wird verlegt auf den
13.5.2020, 11.00 Uhr.


2. Diese Tagsatzung wird aufgrund der Covid19-Pandemie nicht im Gerichtssaal sondern als Videokonferenz "Zoom"abgehalten.
Für den Fall, dass unvertretene Gläubiger teilnehmen wollen, werden diese ersucht, einen Gläubigerschutzverband oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Für eine allfällige Teilnahme an der Videokonferenz ("Zoom") ist dem Insolvenzverwalter per E-Mail eine E-Mail-Adresse bis spätestens 8.5.2020 bekanntzugeben.
Beschluss vom 29. April 2020
Bekannt gemacht am 13. Mai 2020
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 13. Mai 2020
Bekannt gemacht am 18. Juni 2020
Tagsatzung: Datum: 16.07.2020
um: 11.30 Uhr
Ort: Saal 1811, 18. Stock
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 100 % in 2 Jahren
Schlussrechnungstagsatzung
Beschluss vom 18. Juni 2020
Bekannt gemacht am 16. Juli 2020
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 % Quote,
zahlbar wie folgt
* 50 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans,
* weitere je 25 % binnen 12 und 24 Monaten ab Annahme des Sanierungsplans.

Sanierungsplanbestätigung: Der am 16.07.2020 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Beschluss vom 16. Juli 2020