LGZ Graz (638), Aktenzeichen 25 S 45/12y
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 19. April 2012
Firmenbuchnummer:FN 304232a
Schuldner: Horst Preiß Schilder- und Stempelhaus e.U.
Vinzenz-Muchitsch-Straße 2-4
8020 Graz
FN 304232a, Gebdat: 04.01.1961
Text: vertreten durch:
Dr. Peter Imre, Mag. Peter Imre, Mag. Helfried Schaffer ,RA-Partnerschaft , Ludersdorf 201, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
Sanierungsverwalter: Scherbaum / Seebacher Rechtsanwälte GmbH, v.d. Dr. Clemens Jaufer,
Rechtsanwalt
Einspinnergasse 3/II
8010 Graz
Tel.: 0316/83 24 60-0, Fax: 0316/83 24 60-20
E-Mail: office@scherbaum-seebacher.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 19.04.2012
Anmeldungsfrist: 30.05.2012
Text: Es handelt sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU- Insolvenzverordnung (§ 220 a IO).
Tagsatzung: Datum: 03.05.2012
um: 11.55 Uhr
Ort: Zimmer 230 ( Saal L ) , 2. Stock
Erste Gläubigerversammlung
Tagsatzung: Datum: 14.06.2012
um: 10.50 Uhr
Ort: Zimmer 230 ( Saal L ) , 2. Stock
Berichts - und Prüfungstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 05.07.2012
um: 10.00 Uhr
Ort: Zimmer 230 ( Saal L ) , 2. Stock
Sanierungsplan-, besondere Prüfungs -u.Schlussrechnungstagsatzung
Der Sanierungsplanvorschlag lautet im wesentlichen wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30 %ig Barquote auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätiung des Sanierungsplanes.
Eigenverwaltung: Eigenverwaltung des Schuldners.
Beschluss vom 19. April 2012
Bekannt gemacht am 15. Juni 2012
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 14. Juni 2012
Bekannt gemacht am 2. Juli 2012
Text: Der Schuldner hat den Sanierungsplan wie folgt verbessert:

Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 35%ig Barquote auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
Dem Sanierungsplan ist die Bestätigung zu versagen, falls die Barquote bzw. der Bedarf zum Bezug der Masseforderungen nicht binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter erliegt oder besichert ist.
Beschluss vom 2. Juli 2012
Bekannt gemacht am 5. Juli 2012
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 35%ig Barquote auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
Dem Sanierungsplan ist die Bestätigung zu versagen, falls die Barquote bzw. der Bedarf zum Bezug der Masseforderungen nicht binnen 14 Tagen nach Annahme des Sanierungsplanes beim Insolvenzverwalter erliegt oder besichert ist.

Sanierungsplanbestätigung: Der am 05.07.2012 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Sein wesentlicher Inhalt lautet :
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 35%ig Barquote auszuschütten durch den Sanierungsverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes.
Das Insolvenzverfahren ist mit dem Eintritt der Rechtskraft dieser Bestätigung a u f g e h o b e n.
Beschluss vom 5. Juli 2012
Bekannt gemacht am 31. Juli 2012
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 11.08.2012
Beschluss vom 27. Juli 2012