14 Sa 106/99 x. Schuldnerin: Firma KECKEIS ELEKTROTECHNIK Gesellschaft mbH, FN 75.424 v, 6830 Rankweil, Am Damm Nr. 1. Das Ausgleichsverfahren wird nach Rechtskraft des Beschlusses, mit dem der Ausgleich bestätigt wurde, gemäß § 57 Abs. 1 AusglO aufgehoben. Landesgericht Feldkirch, Abt. 14, am 2. November 1999.
Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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