14 Sa 106/99 x. Schuldnerin: Firma Keckeis Elektrotechnik GesellschaftmbH, FN 75.424 v, 6830 Rankweil, Am Damm 1. Der in der Ausgleichstagsatzung vom 10. Juni 1999 von den stimmberechtigten bzw. vertretenen stimmberechtigten Gläubigern mehrheitlich angenommene Ausgleichsvorschlag wird gemäß § 49 Abs. 1 AusglO bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 40%, ahlbar wie folgt: 1. Rate mit 5% bnnen drei Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. 2. Rate mit 5% bnnen sechs Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. 3. Rate mit 10% bnnen zwölf Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. 4. Rate mit 10% bnnen 18 Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. 5. Rate mit 10% bnnen 24 Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. Landesgericht Feldkirch, Abt. 14, am 22. Juni 1999.
Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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