FN 258387g OfficeNo1 Software Solutions GmbH;

Altenberg bei Linz;

Alpenblick 5, 4203 Altenberg bei Linz;

Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG: EDV, Software-Lösungen;

KAPITAL: EUR 35.000;

STICHTAG für JAb: 30.04.;

Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 26.01.2005 Nachtrag vom 18.02.2005.;

Einbringungsvertrag vom 26.01.2005 Einbringung des nicht protokollierten Einzelunternehmens "Mag. Bernhard Stolz" mit Sitz in 4203 Altenberg/Linz, Alpenblick 5.;

GF:

(A) Mag. Bernhard Stolz xx.xx.xxxx, vertritt seit 26.2.2005 selbständig;

GS: (A) Mag. Bernhard Stolz xx.xx.xxxx, Einlage EUR 35.000;

geleistet EUR 35.000;

Der Gesellschafter Mag. Bernhard Stolz bringt in Anrechnung auf die übernommene Stammeinlage sein nicht protokolliertes Einzelunternehmen "Mag. Bernhard Stolz", 4203 Altenberg bei Linz, Alpenblick 5, als Sacheinlage ein. Die Anrechnung erfolgt mit einem Geldwert von EUR 35.000. Zudem wird aus "unbaren Entnahmen" eine Forderung des Gellschafters in der Höhe von EUR 150.878,74 gegenüber der Gesellschaft begründet.;

LG Linz, 26.02.2005