LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 11 S 14/11m
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
81046k
Bekannt gemacht am 2. Februar 2011
Firmenbuchnummer:FN 81046k
Schuldner: Fischer Elfriede, Inhaberin der Josef Mitterböck e.U.
Peischingerstraße 48
2620 Neunkirchen
FN 81046k
wh: Augasse 8, 2620 Neunkirchen
vertreten durch:
Dr. M. Schober, RA
Hauptplatz 10
2700 Wr. Neustadt
Masseverwalter: LEEB & WEINWURM Rechtsanwälte GmbH
Triester Straße 8
2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/62060, Fax: 02635/62060-25
E-Mail: office@wlp.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 02.02.2011
Anmeldungsfrist: 29.03.2011
Tagsatzung: Datum: 12.04.2011
um: 14.00 Uhr
Ort: Zimmer 15
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten eine Quote von 20% zhlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes
Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Beschluss vom 2. Februar 2011
Bekannt gemacht am 8. Februar 2011
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Vermietung von Spezialkraftfahrzeugen für Aviationstransporte
Beschluss vom 8. Februar 2011
Bekannt gemacht am 15. April 2011
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Text: Die Sanierungsplantagsatzung wurde auf unbestimmte Zeit erstreckt.
Beschluss vom 13. April 2011
Bekannt gemacht am 3. Mai 2012
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1) der Alpenländische Kreditorenverband, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 2/2
2) der Kreditschutzverband von 1870, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7
3) die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17-19
4) die Österreichische Creditreform, Muthgasse 36-40, BT 4, 1190 Wien

Beschluss vom 3. Mai 2012
Bekannt gemacht am 1. Oktober 2012
Tagsatzung: Datum: 06.11.2012
um: 13.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
erstreckte Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Die Schuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 28. September 2012