LG Klagenfurt (729), Aktenzeichen 40 S 18/10b
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 1. April 2010
Firmenbuchnummer:FN 117580m
Schuldner: Kollitsch Transporte Gesellschaft m.b.H.
Frankenweg 4
9100 Völkermarkt
FN 117580m
Masseverwalter: Insolvenzverwaltungsges.m.b.H GF Dr.G.Brandl u. Mag.E.Malleg
Kardinalschütt 7
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/55577, Fax: 0463/502191
E-Mail: insolvenzverwaltung@kanzlei-brandl.at
bei der Ausübung der Masseverwaltung vertreten durch Dr. Gerhard Brandl, ebendort
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 01.04.2010
Anmeldungsfrist: 10.05.2010
Tagsatzung: Datum: 18.05.2010
um: 10.00 Uhr
Ort: VHS 225/II
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Beschluss vom 1. April 2010
Bekannt gemacht am 8. April 2010
Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet:
Die Schließung des Teilbetriebes "Güter Nah- und Fernverkehr" des gemeinschuldnerischen Unternehmens mit dem Standort Frankenweg 4, 9100 Völkermarkt.
Beschluss vom 8. April 2010
Bekannt gemacht am 19. Mai 2010
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 18. Mai 2010
Bekannt gemacht am 1. Juli 2010
Tagsatzung: Datum: 03.08.2010
um: 11.00 Uhr
Ort: VHS 225/II
Zwangsausgleichstagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20 %ig Quote, zahlbar binnen 4 Wochen nach Annahme des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches.
Die Masseforderungen werden voll befriedigt.
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Beschluss vom 1. Juli 2010
Bekannt gemacht am 4. August 2010
Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.
Die Konkursgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 22 %, ahlbar binnen vier Wochen nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches durch den Masseverwalter.
Beschluss vom 3. August 2010
Bekannt gemacht am 13. August 2010
Bestätigung: Der am 03.08.2010 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Quote beträgt 22 %, ahlbar binnen vier Wochen nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches durch den Masseverwalter.

Beschluss vom 12. August 2010