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LG Ried im Innkreis (469), Aktenzeichen 17 S 35/11w | ||
| Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung | ||
| Bekannt gemacht am 6. September 2011 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 130864y | |
| Schuldner: | Danzer Gastronomie GmbH Höhnharterstraße 19 5252 Aspach FN 130864y | |
| Sanierungsverwalter: | Mag. Petra WINDHAGER Rechtsanwalt Tummelplatzstraße 5 4780 Schärding/Inn Tel.: 07712/35855, Fax: 07712/ 35855-5 E-Mail: office@kanzlei-windhager.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 06.09.2011 Anmeldungsfrist: 02.11.2011 Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ 220 a IO). | |
| Tagsatzung: | Datum: 05.10.2011 um: 10.30 Uhr Ort: Saal 101/ I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung | |
| Tagsatzung: | Datum: 09.11.2011 um: 09.50 Uhr Ort: Saal 101/ I. Stock bei diesem Gericht Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 30%ig Quote, zahlbar in 3 Raten wie folgt: 5 % bnnen 6 Monaten, weitere 15 % bnnen 15 Monaten und die letzten 10 % bnnen 24 Monaten, jeweils ab Annahme des Sanierungsplans, keine Rate aber vor Ablauf seiner Bestätigung. | |
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. | |
| Eigenverwaltung: | Eigenverwaltung des Schuldners. | |
| Beiordnung: | Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Humboldtstraße 39, 4021 Linz b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Mozartstraße 11, 4021 Linz c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), Volksgartenstraße 40, 4020 Linz d) Österreichischer Verband Creditreform, Muthgasse 36-40, 1190 Wien | |
| Text: | Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. | |
| Beschluss vom 6. September 2011 | ||