LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 22/09b
Bekannt gemacht am 4. März 2009
Firmenbuchnummer:FN 298173s
Schuldner: Power Bau KG Rauchfangsanierung
Wiesfeldgasse 6
2721 Bad Fischau
FN 298173s
Masseverwalter: Dr. Anton AIGNER Rechtsanwalt
Wiener Straße 19
2700 Wiener Neustadt
Tel.: 02622/27 9 25, 21 7 52, Fax: 02622/21752-18
E-Mail: aigner@ycom.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 04.03.2009
Anmeldungsfrist: 20.04.2009
Tagsatzung: Datum: 30.04.2009
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 15
Berichtstagsatzung

Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 4. März 2009
Bekannt gemacht am 5. Mai 2009
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 30. April 2009
Bekannt gemacht am 14. Mai 2009
Tagsatzung: Datum: 25.06.2009
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi 15
Zwangsausgleichstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung; Quote: 20 %, omit 4 Halbjahresraten a 5 %. br> Die Gemeinschuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrags als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
Beschluss vom 14. Mai 2009
Bekannt gemacht am 1. Juli 2009
Tagsatzung: Datum: 23.07.2009
um: 10.30 Uhr
Ort: Zi 15
erstreckte Zwangsausgleichstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Die Gläubigerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Antrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Beschluss vom 25. Juni 2009
Bekannt gemacht am 29. Juli 2009
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Bestätigung: Der am 23.07.2009 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderung eine 22 %-ie Quote zahlbar wie folgt:
Eine Quote von 10 % bnnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsausgleiches, eine weitere Quote von 8 % bs 30.9.2010 und eine weitere Quote von 4 % bs spätestens 23.6.2011.
Weiters bietet die Schuldnerin den Gläubigern ein absolutes Wiederaufleben im Falle des qualifizierten Verzuges an.
Das Konkursverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.

Beschluss vom 23. Juli 2009