LG Wels, 20 S 157/05x
 21.6.2006 9:27
   
 LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 157/05x
 Bekannt gemacht am 19. Dezember 2005
Firmenbuchnummer:FN 110961d
Schuldner:Johann Eder KEG
Davidstraße 11/10
4070 Eferding
FN 110961d
Masseverwalter:Dr. Johannes Hochleitner
Rechtsanwalt
Kirchenplatz 8
4070 Eferding
Tel.: 07272/3781-0, Fax: 07272/3783
E-Mail: office@iura.at
Eröffnung:Eröffnung des Konkurses: 19.12.2005
Anmeldungsfrist: 06.02.2006
Tagsatzung:Datum: 16.02.2006
um: 11.20 Uhr
Ort: Saal 101
Berichtstagsatzung
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
 Beschluss vom 19. Dezember 2005
 Bekannt gemacht am 4. April 2006
Tagsatzung:Datum: 18.05.2006
um: 15.00 Uhr
Ort: Saal 101
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Zwangsausgleichstagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: Die Konkursgläubiger erhalten eine
20-%ig Quote, zahlbar
binnen 3 Monaten
ab Annahme des Zwangsausgleiches.
Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs 4 und 5 KO
mit der Maßgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung,
einzuräumende Nachfrist 4 (vier) Wochen beträgt.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte
Rechnung beim Konkursgericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der
Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Die bereits gelegte Rechnung des
Masseverwalters wird in der Ausgleichstagsatzung ergänzt.
 Beschluss vom 3. April 2006
 Bekannt gemacht am 30. Mai 2006
Bestätigung:Der am 18.05.2006 angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten ein 45%-ie Quote, zahlbar binnen 14 Tagen ab Annahme des
Zwangsausgleiches, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung (=Rechtskraft dieses Beschlusses).
Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt
durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Maßgabe dieses Zwangsausgleiches.
Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Ausgleichserfüllung gilt § 156 Abs. 4 und 5 KO mit der Maßgabe,
dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat,
einzuräumende Nachfrist 4 (vier) Wochen beträgt.

 Beschluss vom 29. Mai 2006
 Bekannt gemacht am 20. Juni 2006
Aufhebung:Der Zwangsausgleich ist rechtskräftig bestätigt.
Der Konkurs ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 01.06.2006
 Beschluss vom 20. Juni 2006