LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 81/12g
Konkursverfahren
290091f
Bekannt gemacht am 30. November 2012
Firmenbuchnummer:FN 290091f
Schuldner: CREATIV - Bau GmbH
Herrengasse 12
7551 Stegersbach
FN 290091f
mit Betriebsstätte in 7551 Stegersbach, Golfstraße 8
vertreten durch: Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in 7540 Güssing, Badstraße 12
Masseverwalter: Dr. Elisabeth HRASTNIK Rechtsanwalt
Hauptplatz 11, Atrium Top 16 A
7400 Oberwart
Tel.: 03352/32 508, Fax: 03352/32508-30
E-Mail: dr.elisabeth@hrastnik-ra.at
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.11.2012
Anmeldungsfrist: 07.01.2013
Tagsatzung: Datum: 21.01.2013
um: 11.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 11.10 Uhr
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 25.02.2013
um: 10.00 Uhr
Ort: Verhandlungssaal F
voraussichtl. Ende: 10.30 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Antragstellerin bietet den Insolvenzgläubigern an, innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes 20 % dr offenen Forderungen zu bezahlen, dies in 3 Raten, und zwar eine Barquote a 10 % ud zweimalig 5 % dr offenen Forderungen.10 % dr offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 5 % bnnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans und weitere 5 % bnnen 24 Monaten nach Annahmne des Sanierungsplans.
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung
Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO).
Beschluss vom 30. November 2012
Bekannt gemacht am 21. Jänner 2013
Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Beschluss vom 21. Jänner 2013
Bekannt gemacht am 25. Februar 2013
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt.
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 40%ig Quote, zahlbar wie folgt:
a) 20 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 3.4.2013 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt.
b) 10 % bnnen 12 Monate ab Annahme und
c) 10 % bnnen 24 Monate ab Annahme.

Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.
Beschluss vom 25.02.2013

Beschluss vom 25. Februar 2013
Bekannt gemacht am 17. April 2013
Sanierungsplanbestätigung: Dem am 25.02.2013 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt.
Text: Die Masseverwalterin wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).
Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht.
Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert.
Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.
Beschluss vom 17. April 2013
Bekannt gemacht am 10. Dezember 2013
Tagsatzung: Datum: 13.01.2014
um: 11.48 Uhr
Ort: Saal B
vE: 11.50 Uhr
Meistbotsverteilungstagsatzung
Text: Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der EZ 2853 Grundbuch 31045 Stegersbach
Beschluss vom 10. Dezember 2013
Bekannt gemacht am 23. Dezember 2013
Text: Die Schuldnervertreterin hat die Vollmacht aufgelöst und vertritt nicht mehr.
Beschluss vom 23. Dezember 2013
Bekannt gemacht am 14. Jänner 2014
Text: Die Schuldnervertretung hat Mag. Barbara Senninger, RA in 7551 Stegersbach, Kastellstraße 4, übernommen.
Tagsatzung: Datum: 17.02.2014
um: 12.05 Uhr
Ort: Verhandlungssaal B, ALTES GEBÄUDE, 1.Untergeschoss
vE: 12.30 Uhr
Sanierungsplantagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Nachträgliche Prüfungstagsatzung
Text: Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Barquote von 20 % zhlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Text: Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 07.01.2013 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat.

Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten.
Beschluss vom 14. Jänner 2014