LG Wels (519), Aktenzeichen 20 S 150/13d
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
361886k
Bekannt gemacht am 9. Dezember 2013
Firmenbuchnummer:FN 361886k
Schuldner: PS Hotel Betriebs GmbH
Hauptstraße 20
4863 Seewalchen am Attersee
FN 361886k
Masseverwalter: Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH
Stockwinkl 18
4865 Nußdorf
Tel.: 07666/8300-0, Fax: 07666/8300-5
E-Mail: office@anwaltskanzlei-nussdorf.at
vertreten durch Dr. Heinz Häupl, Rechtsanwalt, ebendort
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 09.12.2013
Anmeldungsfrist: 20.02.2014
Tagsatzung: Datum: 06.03.2014
um: 10.45 Uhr
Ort: Saal 101
1. Gläubigerversammlung
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Rechnungslegungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.12, 1. Stock, Saal 101
Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar in zwei Raten und zwar 10 % binnen 14 Tagen und weitere 10 % bnnen zwölf Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans,
nicht jedoch vor der Rechtskraft seiner Bestätigung.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung bei 14-tägiger Nach-
frist eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat.
Zur Rechnungslegungstagsatzung:
Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter 14 Tage vor der
Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige
Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen.
Beschluss vom 9. Dezember 2013
Bekannt gemacht am 19. Dezember 2013
Text: Über Antrag des Masseverwalters wird die Schließung des Unternehmensbereiches
"Hotel Restaurant Häupl"
b e w i l l i g t .
Beschluss vom 19. Dezember 2013
Bekannt gemacht am 10. März 2014
Text: Das Unternehmen wird fortgeführt.
Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom 06.03.2014 angenommen.
Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 20-%ig Quote, zahlbar binnen 14 Tagen ab Annahme des
Sanierungsplans.
Die Ausschüttung der Quote gegenüber den bislang angemeldeten Gläubigern erfolgt durch
den Masseverwalter nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen.
Bei Zahlungsverzug gilt § 156a IO mit der Maßgabe, dass die Mahnung bei 14-tägiger Nachfrist
eingeschrieben schriftlich zu erfolgen hat.
Beschluss vom 6. März 2014