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LG Feldkirch (929), Aktenzeichen 13 S 39/13k | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| 66291m | ||
| Bekannt gemacht am 20. November 2013 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 66291m | |
| Schuldner: | "FANTOM" Gebäudereinigung Gesellschaft m.b.H. Mühlegasse 28 6850 Dornbirn FN 66291m | |
| Sanierungsverwalter: | Mag. Lukas Pfefferkorn Rechtsanwalt Schulgasse 7 6850 Dornbirn Tel.: 05572/20210, Fax: 05572/20210-10 E-Mail: office@ktg.at | |
| Sanierungsverwalterstellvertreter: | Mag. Guntram Bickel sonstiger Vertreter Schulgasse 7 6850 Dornbirn Tel.: 05572/20210, Fax: 05572/20210-10 E-Mail: office@ktg.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 20.11.2013 Anmeldungsfrist: 16.01.2014 | |
| Eigenverwaltung: | Eigenverwaltung des Schuldners. | |
| Tagsatzung: | Datum: 05.12.2013 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 45/I. Stock 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 30.01.2014 um: 09.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 45/I. Stock Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 30 %, ahlbar binnen 24 Monaten ab dem Tag der Annahme des Sanierungsplanes. Schlussrechnungstagsatzung | |
| Beschluss vom 20. November 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 21. Jänner 2014 | ||
| Eigenverwaltung: | Dem Schuldner wird die Eigenverwaltung entzogen. | |
| Masseverwalter: | Mag. Lukas Pfefferkorn Rechtsanwalt Schulgasse 7 6850 Dornbirn Tel.: 05572/20210, Fax: 05572/20210-10 E-Mail: office@ktg.at | |
| Masseverwalterstellvertreter: | Mag. Guntram Bickel sonstiger Vertreter Schulgasse 7 6850 Dornbirn Tel.: 05572/20210, Fax: 05572/20210-10 E-Mail: office@ktg.at | |
| Text: | Der Sanierungsplanvorschlag wurde geändert. Wesentlicher Inhalt: 1. Den Insolvenzgläubigern wird angeboten, innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans eine Quote von 20 % dr Forderungen zu zahlen. 2. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind im selben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen gelten, sicherzustellen, sofern die Frist zur Einbringung der Klage noch offen ist oder sofern die Klage bis zur Tagsatzung zur Verhandlung oder Beschlussfassung üben den Zahlungsplan eingereicht wurde. 3. Ansprüche von Aussonderungsberechtigten oder Absonderungsgläubiger werden vom Sanierungsplan nicht berührt. | |
| Beschluss vom 21. Jänner 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 30. Jänner 2014 | ||
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten 20 % irer Forderungen, davon 10 % as Barquote auszuschütten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans durch den Insolvenzverwalter, die weiteren 5 % bnnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans und die restlichen 5 % bnnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans. Die Bestätigung ist zu versagen, falls die Barquote inkl. Verfahrenskosten nicht bis 17.3.2014 beim Insolvenzverwalter erliegt. | |
| Beschluss vom 30. Jänner 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 7. März 2014 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 31.01.2014 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20 % inerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplans, davon 10 % as Barquote auszuschütten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes durch den Insolvenzverwalter, weitere 5 % bs 31.1.2015 und die restlichen 5 % bs 31.1.2016. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist 14 Tage. | |
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Beschluss vom 6. März 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 27. März 2014 | ||
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.01.2016 | |
| Beschluss vom 27. März 2014 | ||