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LG Eisenstadt (309), Aktenzeichen 26 S 81/12g | ||
| Konkursverfahren | ||
| 290091f | ||
| Bekannt gemacht am 30. November 2012 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 290091f | |
| Schuldner: | CREATIV - Bau GmbH Herrengasse 12 7551 Stegersbach FN 290091f mit Betriebsstätte in 7551 Stegersbach, Golfstraße 8 vertreten durch: Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in 7540 Güssing, Badstraße 12 | |
| Masseverwalter: | Dr. Elisabeth HRASTNIK Rechtsanwalt Hauptplatz 11, Atrium Top 16 A 7400 Oberwart Tel.: 03352/32 508, Fax: 03352/32508-30 E-Mail: dr.elisabeth@hrastnik-ra.at | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 30.11.2012 Anmeldungsfrist: 07.01.2013 | |
| Tagsatzung: | Datum: 21.01.2013 um: 11.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 11.10 Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung | |
| Tagsatzung: | Datum: 25.02.2013 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal F voraussichtl. Ende: 10.30 Uhr Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Antragstellerin bietet den Insolvenzgläubigern an, innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplanes 20 % dr offenen Forderungen zu bezahlen, dies in 3 Raten, und zwar eine Barquote a 10 % ud zweimalig 5 % dr offenen Forderungen.10 % dr offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, 5 % bnnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans und weitere 5 % bnnen 24 Monaten nach Annahmne des Sanierungsplans. Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche besondere Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. | |
| Text: | Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 3 IO). | |
| Beschluss vom 30. November 2012 | ||
| Bekannt gemacht am 21. Jänner 2013 | ||
| Unternehmen: | Das Unternehmen wird fortgeführt. | |
| Beschluss vom 21. Jänner 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 25. Februar 2013 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Text: | Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 40%ig Quote, zahlbar wie folgt: a) 20 % bnnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 3.4.2013 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt. b) 10 % bnnen 12 Monate ab Annahme und c) 10 % bnnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt. Beschluss vom 25.02.2013 | |
| Beschluss vom 25. Februar 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 17. April 2013 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Dem am 25.02.2013 angenommenen Sanierungsplan wird die Bestätigung versagt. | |
| Text: | Die Masseverwalterin wurde angewiesen das schuldnerische Vermögen zu verwerten und das Verfahren zum Abschluss zu bringen. | |
| Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). | |
| Insolvenzmasse: | Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. | |
| Bezeichnungsänderung: | Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. | |
| Unternehmen: | Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. | |
| Beschluss vom 17. April 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 10. Dezember 2013 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 13.01.2014 um: 11.48 Uhr Ort: Saal B vE: 11.50 Uhr Meistbotsverteilungstagsatzung | |
| Text: | Verteilung des Erlöses aus dem Verkauf der EZ 2853 Grundbuch 31045 Stegersbach | |
| Beschluss vom 10. Dezember 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 23. Dezember 2013 | ||
| Text: | Die Schuldnervertreterin hat die Vollmacht aufgelöst und vertritt nicht mehr. | |
| Beschluss vom 23. Dezember 2013 | ||
| Bekannt gemacht am 14. Jänner 2014 | ||
| Text: | Die Schuldnervertretung hat Mag. Barbara Senninger, RA in 7551 Stegersbach, Kastellstraße 4, übernommen. | |
| Tagsatzung: | Datum: 17.02.2014 um: 12.05 Uhr Ort: Verhandlungssaal B, ALTES GEBÄUDE, 1.Untergeschoss vE: 12.30 Uhr Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung | |
| Text: | Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Barquote von 20 % zhlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens. | |
| Text: | Gemäß § 107 Abs. 2 Satz 3 IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der 07.01.2013 versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro 50,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur 60,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § 107 Abs. 1 IO sind Forderungen, die später als 14 Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. | |
| Beschluss vom 14. Jänner 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 17. Februar 2014 | ||
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. | |
| Text: | Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ig Quote, zahlbar binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 31.03.2014 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch die Masseverwalterin erfolgt. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt. Absolutes Wiederaufleben wurde vereinbart. Beschluss vom 17.02.2014 | |
| Beschluss vom 17. Februar 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 14. März 2014 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 17.02.2014 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. | |
| Beschluss vom 14. März 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 1. April 2014 | ||
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Der Konkurs ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 31.03.2014 | |
| Text: | Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § 152 b IO (nach Sanierungsplan) mit Beschluss vom 14.03.2014. Die Aufhebung ist seit 29.03.2014 rechtskräftig. | |
| Beschluss vom 31. März 2014 | ||